Filesharing: Nicht alle Pornofilme fallen unters Urheberrecht
Das Unternehmen Malibu Media hat Filesharer verfolgen lassen, die sich Pornofilme beschafft haben sollen. Doch die Filme zeigten "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise", was nicht schützenswert sei, so das Landgericht München.

Das Landgericht München hat in einem Filesharing-Prozess geurteilt, dass sich das Unternehmen Malibu Media zwei Pornofilme nicht urheberrechtlich schützen lassen kann. Das berichtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke auf der Plattform Anwalt.de. Das kalifornische Unternehmen hatte darauf geklagt, dass Telefonica Germany Auskunft darüber erteilt, wem die Internetanschlüsse zugeordnet waren, über die die Filme "Flexible Beauty" und "Young Passion" transportiert wurden.
Die beiden Pornofilme genießen nach Ansicht des Gerichts aber keinen urheberrechtlichen Schutz, weil sie über 19 Minuten "lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" zeigten. Hierin läge keine "persönliche geistige Schöpfung" im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 2 des Urheberrechts. Auch ein Schutz als Laufbilder wurde vom Gericht abgelehnt.
Zudem konnte Malibu Media nicht belegen, dass der Film in Deutschland erschienen ist. "Hier konnte zum einen nicht nachgewiesen werden, dass überhaupt DVDs mit dem Film vertrieben wurden. Außerdem fand sich nicht einmal eine Onlineplattform, über die ein Vertrieb via Video-on-Demand hätte vorgenommen werden können", so die Anwälte.
Im Vor- und Abspann der Filme war nicht Malibu Media, sondern X-Art als Filmstudio angegeben.
Mit dem Urteil (Aktenzeichen 7 O 22293) erklärte das Landgericht, dass sein früherer Beschluss zur Herausgabe der IP-Nummer und Kundenadresse in dem Fall rechtswidrig war.
Das Onlinemagazin Torrentfreak bezeichnete Malibu Media in einem Bericht zu dem entsprechenden Urteil als "Urheberrechtstroll". Sie wurden vertreten von den Regensburger Anwälten Urmann + Collegen.
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rein-raus in variabler Geschwindigkeit
Danke für den Link.
Tiergeräusche auch nicht, die genießen aber Urheberrecht. Aufnahmen von Vogelgezwitscher...
Daraus schließe ich das sowohl GZSZ als auch jede Show von DSDS bis hin zu mindestens 5...