Störerhaftung: Experten warnen vor "Funkstille auf dem Bürgersteig"
Durch ein freies WLAN-Netz ohne Störerhaftung würden die Urheberrechtsverletzungen nur unwesentlich zunehmen, darin waren sich die Experten bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses Neue Medien(öffnet im neuen Fenster) zur Störerhaftung einig. Doch die Angst vor Abmahnungen halte viele Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen offenbar vom Betrieb eines offenen WLAN-Netzes ab. "In Deutschland ist es derzeit nur mit sehr guten Nerven oder sehr solidem finanziellen Rückgrat möglich, ein WLAN-Netz für die Öffentlichkeit anzubieten, wenn man kein klassischer Provider ist", sagte der Jurist und Internetexperte Ulf Buermeyer bei der Anhörung am 13. Mai 2013 in Berlin.
Nach Ansicht Buermeyers, Richter am Berliner Landgericht, werden "Nebenbei"-Provider gegenüber professionellen Providern vor Gerichten diskriminiert, obwohl dies vom Gesetzesverständnis her nicht begründet sei. Anders als in vielen Ländern herrsche in Deutschland "weitgehend Funkstille auf dem Bürgersteig". Buermeyer empfahl daher dem Bundestag, einen Entwurf der Linksfraktion(öffnet im neuen Fenster) zu übernehmen, um Paragraf 8 des Telemediengesetzes zu "patchen". Auch die SPD fordert eine solche Gesetzesänderung(öffnet im neuen Fenster).
Dass klassische Provider mit der Störerhaftung kein Problem haben, zeigt das Beispiel von Kabel Deutschland. Das Unternehmen betreibt seit Oktober 2012 in Berlin und seit April 2013 in Potsdam ein öffentliches WLAN und hat nach eigenen Angaben bislang noch keine einzige Urheberrechtsverletzung einem Hotspot zuordnen können. Allerdings sei die Nutzungsdauer auf täglich 30 Minuten begrenzt, was die Möglichkeiten von Filesharing stark einschränke, sagte Unternehmensvertreter Christoph Clément.
"Wir tracken, wann sich wer wo einloggt"
Auch Alexander Purreger von Fon Wireless, dem nach eigenen Angaben größten Hotspot-Betreiber der Welt, erwartet keine juristischen Probleme durch sein WLAN-Netz. "Wir haben ein Grundprinzip: kein nichtauthentifizierter Traffic in unserem Netzwerk", sagte Purreger, "wir tracken, wann sich wer wo einloggt."
Für Hotels, Pensionen und andere kleine Unternehmen sei ein solcher Aufwand jedoch zu hoch, sagte Michael Rotert vom Verband der Internetwirtschaft, Eco. Zwar könne das Haftungsrisiko eingeschränkt werden, was aber eine vollständige Erfassung und Protokollierung des Nutzerverhaltens voraussetze. Ein solcher Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Rotert, der ein Hotspot-Netz für 2.500 Kunden in Deutschland betreibt, registrierte im vergangenen Jahr 144 und in diesem Jahr 25 Abmahnungen.
"Spätestens wenn sich Inkasso-Unternehmen melden, werden die Hotspot-Betreiber unruhig und wechseln den Provider", sagte Rotert. Externe Anbieter übernehmen dabei das Haftungsrisiko für die WLAN-Betreiber. Eine Umfrage(öffnet im neuen Fenster), die Buermeyer anlässlich der Debatte im Internet gestartet hatte, bestätigt dieses Bild.
Weniger Möglichkeiten zum Abmahnen
Die Zahl der Urheberrechtsverletzungen würde durch freies WLAN ohne Störerhaftung kaum steigen, meinen die Experten. Durch den Trend hin zum Streaming gebe es ohnehin weniger Möglichkeiten zum Abmahnen, sagte Buermeyer. Auch funktioniere das klassische Filesharing hinter einem Router nur schlecht. Sollte Kabel Deutschland vermehrt Filesharing feststellen, könnte beispielsweise die Geschwindigkeit am Hotspot gedrosselt oder es könnten Ports geschlossen werden, sagte Clément. Rotert verwies darauf, dass bei Hotels "immer mehr Filme aus dem Rotlichtmilieu" zur Abmahnung gelangten.
Der FDP-Netzpolitiker Jimmy Schulz verwies darauf, dass es zudem genügend andere Möglichkeiten gebe, anonym im Netz zu surfen. Daher seien solche Nutzer nicht auf offenes WLAN angewiesen. Michael Rotert vom Eco-Verband hatte noch einen ganz praktischen Tipp für verunsicherte Betreiber: Sie sollten zu einem Provider wechseln, der keine Nutzerdaten speichere. Dann sei auch keine Abmahnung möglich.
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