Bundesgerichtshof: Google-Suchvorschläge dürfen nicht beleidigen
Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass Google Autocomplete-Suchvorschläge in seiner Suchmaschine löschen muss, wenn damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das gab der Bundesgerichtshof am 14. Mai 2013 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Gegen Google hatte ein Unternehmen geklagt, das im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika verkauft. Seit Mai 2010 wurde der volle Name des Gründers von der Autocomplete-Funktion mit den Begriffen "Scientology" und "Betrug" kombiniert.
Die "Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger ist der Beklagten auch unmittelbar zuzurechnen", teilte der Bundesgerichtshof mit. Google habe mit seinem selbst "geschaffenen Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet. Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern."
Berufungsgericht muss Anspruch auf Schadensersatz klären
Der Bundesgerichtshof hat ein Berufungsurteil in dem Fall aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit geklärt werden kann, ob dem Betroffenen Schadensersatz zusteht.
Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärte: "Künftig muss der Suchmaschinenbetreiber sämtliche Rügen individuell prüfen. Jeder, der sich durch die Autocomplete-Funktion in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann sich an Google wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden. Jedenfalls dann, wenn sich in der Gesamtschau eine Rechtsverletzung ergibt."
Ob tatsächlich Persönlichkeitsrechte verletzt werden, müsse aufwendig und individuell bestimmt werden. Solmecke sagte: "Entweder, die Autocomplete-Funktion wird in Deutschland deaktiviert oder jedem beliebigen Nutzer wird automatisch – und ohne Überprüfung durch Google – die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Begriffsvorschläge zu entfernen. Dies wiederum würde ganz sicher Suchmaschinen-Optimierer auf den Plan rufen, die so gezielt Suchanfragen für ihre Zwecke manipulieren würden."
Die Namen von Tauschbörsen werden bei Eingabe in das Suchfeld bei Google bereits seit 2011 nicht mehr automatisch vervollständigt. Wird eindeutig, wonach der Nutzer sucht, erscheinen unter dem Suchfeld keine Vorschläge mehr. Der Nutzer muss den Namen des Angebots selbst eintippen.
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