Filesharing: Gericht begrenzt Anwaltskosten bei Abmahnungen auf 150 Euro
Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt einen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, durch den Verbraucher, die im privaten Bereich einen Urheberrechtsverstoß begangen haben, zukünftig etwas besser vor "maßlosen Anwaltsforderungen" geschützt werden (Aktenzeichen 31a C 109/13). Das teilten die Verbraucherschützer am 19. August 2013 mit(öffnet im neuen Fenster).
Das Gericht teilte in einem Beschluss (PDF)(öffnet im neuen Fenster) mit, dass der Gegenstandswert der Streitigkeiten deutlich geringer anzusetzen sei, als bislang von Anwälten und den meisten Gerichten gehandhabt. Bei vielen Urheberrechtsverstößen durch privates Filesharing von Video- und Musikdateien wäre dann nur noch ein Betrag von 150 Euro für die Leistungen der Anwälte zu zahlen.
"Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt", sagte Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sogar Minderjährigen und arglosen Internetnutzern seien in der Vergangenheit oft Forderungen von bis zu 3.000 Euro zugeschickt wurden.
Ein Sprecher der Verbraucherzentrale erklärte Golem.de: "Es ist nur ein Amtsgericht, also das unterste Gericht, das es gibt. Aber uns war wichtig, dieses Signal in die Welt zu senden, dass es überhaupt Gerichte gibt, die sich kritisch damit auseinandersetzen, dass horrende Anwaltskosten entstehen. Vielleicht folgen dem ja andere Gerichte auch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich."
Eine Berliner Rentnerin hatte im April 2012 einen Berufungsprozess gewonnen, in dem es um den Vorwurf ging, per Filesharing einen Hooligan-Film angeboten zu haben. Doch die allein lebende und pflegebedürftige Frau hatte ihren Computer zu dem Zeitpunkt bereits verkauft und besaß keine anderen Zugangsgeräte, auch keinen WLAN-Router. Das Landgericht München I hatte der Berufung in vollem Umfang stattgegeben. Die ursprüngliche Klage auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 650 Euro sei abgewiesen worden.
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