"Rechtspolitischer Eiertanz": CDU-Rechtsexperte Kauder gegen Leistungsschutzrecht

Mit Kauder hat sich ein führender Unionspolitiker heute in einem ausführlichen Beitrag gegen das Leistungsschutzrecht ausgesprochen.

Artikel veröffentlicht am ,
Siegfried Kauder
Siegfried Kauder (Bild: Carsten Koall/Getty Images)

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), hat das Leistungsschutzrecht ausführlich kritisiert. Er äußerte sich in einem Beitrag vom 23. Februar 2013 auf seiner Website, indem er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage als einen "rechtspolitischen Eiertanz" bezeichnete. In einer Abwandlung eines bekannten Zitats der ermordeten KPD-Gründerin Rosa Luxemburg schrieb Kauder: "Die Freiheit des einen ist die Unfreiheit des anderen."

Nach der Sachverständigenanhörung vom 30. Januar 2013 zum Leistungsschutzrecht blieben "Fragen offen, die zu klären die originäre Aufgabe des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages ist. Es drängt sich auf, neben verfassungsrechtlichen auch europarechtliche und technische Fragen intensiver zu beleuchten."

Die Informationsfreiheit der Nutzer genießt nach Artikel 5 des Grundgesetzes einen Schutz. "In dieses Grundrecht würde ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingreifen, weil es den Suchmaschinenanbietern Anlass gibt, mit Informationsangeboten der Presseverleger 'sparsamer' als bisher umzugehen", sagte Kauder.

Mit dem Leistungsschutzrecht würde der Gesetzgeber für Presseverlage ein immaterielles Eigentumsrecht begründen, das aber gegen das Recht auf Informationsfreiheit nach Artikel 5 abgewogen werden müsse.

Kauder: "Aber auch europarechtliche Fragen müssen beantwortet werden. Fest steht, dass Gesetze, die sich auf Internetdienste beziehen, der Kommission in Brüssel zu melden sind. Diese gibt allen EU-Staaten die Gelegenheit, sich zum Gesetzgebungsvorhaben eines Nationalstaates zu äußern. Bedenken können innerhalb einer Frist von drei Monaten angemeldet werden. Dieses sogenannte Notifizierungsverfahren wurde nicht eingeleitet. Ob dieser Mangel geheilt werden kann und welche Konsequenzen ein Verstoß haben würde, blieb ebenfalls offen", sagte Kauder.

Kauder ist durchaus nicht gegen eine harte Durchsetzung des Urheberrechts. Im September 2011 trat er für ein Gesetz für ein Two-Strikes-Warnmodell beim Urheberrecht ein. Alle anwesenden Branchenvertreter seien begeistert gewesen, berichtete die Musikwoche.

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teenriot 25. Feb 2013

Und morgen gibt's Mindestlohn, KITA-Ausbau und die Gleichstellung von Leiharbeit. Ach...

/mecki78 25. Feb 2013

Ja, das trifft ja alles primär auch Privatpersonen, aber das Leistungsschutzrecht trifft...

cyro 25. Feb 2013

Da hat der Kauder mal wieder seine Mails nicht gelesen. Der Deal steht doch schon lange...



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