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Landgericht Mönchengladbach: Google-Suche muss rechtes Schmähblog nicht ausblenden

Ein Wissenschaftler aus Düsseldorf hat vergeblich versucht, mit einer Klage durchzusetzen, dass Google einen rechten Schmähartikel bei Wordpress nicht mehr im Suchindex anzeigt.
/ Achim Sawall
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Mobile Suche im Jahr 2011 (Bild: Brendan McDermid/Reuters)
Mobile Suche im Jahr 2011 Bild: Brendan McDermid/Reuters

Googles Suchmaschine kann nicht gezwungen werden, Inhalte, die Persönlichkeitsrechtsverletzungen enthalten, in den Suchergebnissen zu blockieren. Das hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden, berichtet die Süddeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster) .

Laut der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke(öffnet im neuen Fenster) war ein Düsseldorfer Politikwissenschaftler in einem Blog bei Wordpress als "Teil des bundesdeutschen Stasi-Netzwerks" bezeichnet worden. Der Professor im Ruhestand war 2010 in der Lehrerweiterbildung gegen Neonazis aktiv, worüber sich der rechte Blogbetreiber empörte.

Da der Wissenschaftler den Urheber nicht ausfindig machen konnte und Wordpress auf seine Beschwerde nicht reagiert hatte, klagte er gegen Google auf Entfernung des Suchergebnisses aus dem Index.

Das Gericht erklärte jedoch, dass Googles Argumentation richtig sei, wonach der Suchmaschinenbetreiber Trefferlisten nicht inhaltlich zu bewerten oder zu verändern habe. Die Suche zeige lediglich, was sich im Internet finden lasse. Der Kläger habe sich nicht genügend um die Löschung des Schmähtextes bei Wordpress bemüht. Der Wissenschaftler kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

Der Bundesgerichtshof hatte am 14. Mai 2013 geurteilt , dass Google Autocomplete-Suchvorschläge in seiner Suchmaschine löschen muss, wenn damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Gegen Google hatte ein Unternehmen geklagt, das im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika verkauft. Seit Mai 2010 wurde der volle Name des Gründers von der Autocomplete-Funktion mit den Begriffen "Scientology" und "Betrug" kombiniert.


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