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Autocomplete: Google bereitet offenbar Verfassungsbeschwerde vor

Google wirft dem Bundesgerichtshof vor, seine Argumente im Streit um Löschungen von Autocomplete nicht angehört zu haben. Doch das Gericht weist dies zurück. Nun könnte eine Verfassungsbeschwerde folgen.
/ Achim Sawall
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Mobile Suche im Jahr 2011 (Bild: Brendan McDermid/Reuters)
Mobile Suche im Jahr 2011 Bild: Brendan McDermid/Reuters

Google hat versucht, mit einer Anhörungsrüge gegen die Autocomplete-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vorzugehen. Das geht aus einem am 30. Juli 2013 veröffentlichten Beschluss(öffnet im neuen Fenster) des Bundesgerichtshofs von Ende Juli hervor. "Die Anhörungsrüge deutet darauf hin, dass Google nun eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet" , sagte(öffnet im neuen Fenster) der Kölner Anwalt für IT-Recht Christian Solmecke.

Google war der Meinung, dass sich der Bundesgerichtshof nicht mit allen vorgetragenen Argumenten beschäftigt habe und damit das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt sei. Doch das höchste deutsche Zivilgericht hat dies zurückgewiesen.

Eine negative Gehörsrüge sei Voraussetzung für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, so Solmecke. Diese Klage habe allerdings wenig Aussicht auf Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hatte am 14. Mai 2013 geurteilt , dass Google Autocomplete-Suchvorschläge in seiner Suchmaschine löschen muss, wenn damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Gegen Google hatte ein Unternehmen geklagt, das im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika verkauft. Seit Mai 2010 wurde der volle Name des Gründers von der Autocomplete-Funktion mit den Begriffen "Scientology" und "Betrug" kombiniert.

Google prüft derzeit offenbar jede Löschanfrage der Nutzer einzeln. In der Regel dauere die Löschung eines Autocomplete-Vorschlags ein bis zwei Wochen. Solmecke: "Pro Woche haben wir hier in der Kanzlei ein bis zwei Anfragen mit entsprechenden Löschwünschen betroffener Personen. Meist geht es dabei um Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Unternehmen, die von Google in den Kontext einer Insolvenz oder eines Betruges gesetzt werden."

Ein Spanier verlangte(öffnet im neuen Fenster) , dass bestimmte Links, in denen er negativ erwähnt wird, nicht mehr von Google gezeigt werden und klagte vor dem Europäischen Gerichtshof auf das Recht, von der Suchmaschine vergessen zu werden. Doch der zuständige Generalstaatsanwalt sah keine Möglichkeit, das Unternehmen zum Löschen der Ergebnisse zu zwingen.


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