Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Keine Revision: Filesharing-Urteil gegen Rentnerin endgültig zurückgenommen

Es wird keine Revision vor dem Bundesgerichtshof wegen illegalen Filesharings für eine alte Frau geben, die zu dem Zeitpunkt gar keinen Rechner und Router mehr besaß. Die Urheberrechtsinhaber haben aufgegeben.
/ Achim Sawall
58 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Bild: Kacper Pempel/Reuters

Die Berliner Rentnerin, die zur Tatzeit weder Router noch Computer besaß, muss nicht noch einmal wegen illegalen Filesharings vor Gericht erscheinen. Wie ihr Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet(öffnet im neuen Fenster) , hat der Kläger die Revision beim Bundesgerichtshof zurückgezogen. Damit sei ein Urteil zugunsten der Frau endgültig rechtskräftig geworden.

"Es ist erfreulich, dass die Gegenseite offensichtlich eingesehen hat, dass sie sich hier die falsche Anspruchsgegnerin ausgesucht hat" , sagte Solmecke. "Für andere Verfahren ist zu hoffen, dass die auch von manchen Richtern weiterhin vertretene Rechtsauffassung, nach der jeder Anschlussinhaber ohne wenn und aber haftet, wenn er nicht ganz konkret darlegen und gegebenenfalls sogar beweisen kann, warum es sonst zu der Ermittlung seines Internetanschlusses gekommen ist, bald endgültig der Vergangenheit angehört."

Die Rentnerin hatte im April 2013 einen Berufungsprozess gewonnen, in dem es um den Vorwurf ging, dass über ihren Internetanschluss per Filesharing ein Hooligan-Film angeboten wurde. Die ursprüngliche Klage auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 650 Euro wurde abgewiesen. Doch gegen das Urteil war noch eine Revision möglich.

Die allein lebende und pflegebedürftige Frau hatte ihren Computer zu dem Zeitpunkt bereits verkauft und besaß keine anderen Zugangsgeräte, auch keinen WLAN-Router. Der Internetanschluss bestand noch wegen der Mindestvertragslaufzeit des Providers.

Ein Amtsgericht in München hatte geurteilt, dass die Rentnerin beweisen müsse, wo der Fehler bei der Ermittlung ihrer IP-Adresse gelegen habe. Damit sei das Halten eines Internetanschlusses sozusagen zum "eigenen Lebensrisiko" erhoben worden, so Solmecke.


Relevante Themen