Der Schritt ist wohl dem Github-Chef und der EFF zu verdanken. Künftig soll es einen Verteidigungsfonds gegen DMCA-Takedowns geben.
Der Ubuntu-Sponsor Canonical will einen Cloud-Hoster mit Verweis auf das Markenrecht verklagen. Der Hoster nehme Veränderungen vor, die die Nutzer gefährdeten und die Marke Ubuntu schädigten. Der vermutlich betroffene Hoster sah sich zuvor zu Lizenzzahlungen gedrängt.
Verschiedene Schnittstellen im Linux-Kernel können nur von GPL-Treibern genutzt werden. Erneut diskutieren die Entwickler die Notwendigkeit dieses Vorgehens. Denn das Problem proprietärer Treiber könnten wohl nur juristische Verfahren endgültig lösen, wie LWN berichtet.
Die Berkeley DB steht nun unter der AGPLv3. Der scheinbar positive Schritt zu einem starken Copyleft stellt die Open-Source-Community aber vor viele Probleme. Die einfachste Lösung ist wohl ein Verzicht auf die Datenbank.
Bislang seien UEFI und Secure Boot als Herausforderung aufgenommen worden, sie könnten aber auch für Linux nützlich sein, sagte Shim-Entwickler Matthew Garrett.
Unter Fedora 18 lassen sich die Sicherheitsprüfungen von Secure Boot gänzlich deaktivieren. Damit können auch unsignierte Treiber genutzt werden, etwa die proprietären der Grafikkartenhersteller Nvidia oder AMD.
Ubuntu macht einige UEFI-Rechner unbrauchbar, berichten Nutzer. Lenovos UEFI-Implementierung untersucht vermeintlich Booteinträge, was den Start fast aller Linux-Systeme verhindert.
Warum Opensuse nicht versucht, Secure Boot möglichst schnell umzusetzen, verrät Frederic Crozat im Gespräch mit Golem.de. Er bedauert zudem den Alleingang der Linux-Foundation.
Über den Bootloader Shim sollen sich eigene Secure-Boot-Schlüssel für Linux in einer Datenbank hinterlegen lassen. Andere Linux-Distributionen benötigen dann nur noch den signierten Shim-Loader von Fedora.
In Ubuntu 12.10 wird Grub 2 wieder der Standard-Bootloader. Bedenken wegen der möglichen Offenlegung der Signaturschlüssel haben Canonical und die FSF ausgeräumt.
Mit dem Erscheinen der zweiten Beta von Gnome 3.6 ist die Desktopumgebung so gut wie fertig. Epiphany bietet nun eine Übersicht der meistbesuchten Webseiten, ansonsten hat das Team hauptsächlich Fehler behoben.
Der UEFI-Bootloader Gummiboot ist als Referenzimplementierung gedacht. Er soll mehrere Linux-Kernel oder weitere Bootloader starten können.
In der Virtualisierungsumgebung Qemu und KVM lässt sich UEFIs Secure Boot nutzen. Der noch experimentelle Code stammt von Linux-Entwickler James Bottomley.
Statt wie Fedora auf eine Microsoft-Signatur für Secure-Boot zu setzen, definiert Canonical eigene Zertifizierungsrichtlinien. Das ähnelt dem Vorgehen von Microsoft, bis auf eine entscheidende Ausnahme.
Linux-Erfinder Linus Torvalds zeigt wenig Verständnis für die Kritik am Umgang von Fedora und Red Hat mit Secure Boot. Er könne sich sogar vorstellen, Secure Boot selbst zu nutzen.
Nachdem Red Hat und Fedora eine mögliche Lösung für die Verwendung von Linux mit UEFIs Secure Boot präsentiert haben, wächst die Kritik. Denn unabhängige Distributionen müssten den Bootloader ebenfalls von Microsoft signieren lassen.
Ein kleines Stück Software, das noch vor Grub geladen wird, soll von Microsoft signiert werden. Alles andere möchte das Fedora-Team selbst signieren und so Secure-Boot in Fedora 18 für alle nutzbar machen.
Die technischen Hürden einer Linux-Installation auf UEFI-Geräten werden sich überwinden lassen. Nutzerfreundlich wird das wohl aber nicht, befürchtet Entwickler Matthew Garrett.
Auf ARM-basierten Geräten mit Windows 8 soll es nach den Vorgaben von Microsoft nicht möglich sein, Secure Boot auszuschalten. Damit ließe sich ein alternatives Betriebssystem nur dann installieren, wenn der Hersteller einen Schlüssel mitliefert.
Das Samba-Team lockert die Bedingungen, unter denen das Projekt Sourcecode akzeptiert. Künftig dürfen auch Firmen als Copyrighthalter ihre Arbeit dem Projekt beisteuern. Bislang durften das nur Einzelpersonen.
Eine Klausel in der GPLv2 könnte weitreichende Konsequenzen vor allem für Hersteller von Android-Geräten haben. Danach verfallen die Rechte eines Lizenznehmers, sobald er gegen die GPLv2 verstößt.
Das Debian-Projekt hat einen Ratgeber zu Softwarepatenten veröffentlicht. Die zusammen mit dem Software Freedom Law Center erarbeitete FAQ soll aufklären und helfen, Risiken einzuschätzen.
Die Rechtsanwältin Karen Sandler übernimmt als Executive Director die Geschäftsführung der Gnome Foundation. Sandler ist davon überzeugt, dass sich Gnome 3 vor allem auf mobilen Geräten, aber auch auf Computern durchsetzen wird.
Die Webseite Groklaw wird nicht eingestellt, obwohl sich Pamela Jones wie angekündigt zurückzieht. Die Nachfolge übernimmt der Juraprofessor und ehemalige Chefjurist von Red Hat Mark Webbink.
Sprachen wie Java und C# sind gefährlich, denn sie wurden von einem Unternehmen entwickelt, das eine Vielzahl von Patenten an der Technik hält, meint der technische Direktor des Software Freedom Law Center, Bradley Kuhn.
Black Duck Software wurde in den USA ein Patent auf die "Auflösung von Lizenzabhängigkeiten für Aggregationen von rechtlich geschützten Inhalten" zugesprochen. Es soll die Software von Black Duck schützen, die Lizenzverstöße in Software findet.
Der Urheber der Busybox-Software Bruce Perens hat die Klage der Software Freedom Law Center (SFLC) gegen namhafte Hersteller als kontraproduktiv bezeichnet. Diese Klage schrecke potenzielle Kunden ab.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat 14 Unternehmen wegen der Verletzung der GPL verklagt, darunter Best Buy, Samsung, Westinghouse und JVC. Sie alle sollen die Software Busybox in Geräten einsetzen, ohne die damit verbundenen Lizenzbedinungen zu beachten.
Der technische Direktor des Software Freedom Law Centers (SFLC), Bradley Kuhn, moniert, seine Organisation entdecke fast täglich Verletzungen der GNU General Public License (GPL). Und er macht Vorschläge, was dagegen zu tun ist.
Die Free Software Foundation (FSF) und der Netzwerkspezialist Cisco haben ihren Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt. Cisco zahlt unter anderem eine ungenannte Summe an die FSF.
GPL-lizenzierte Projekte sollten von der GPLv2 auf die GPLv3 wechseln. Das empfiehlt das Software Freedom Law Center (SFLC) anlässlich der Einigung zwischen TomTom und Microsoft. Durch klare Formulierungen schütze die Lizenz Entwickler besser.
Microsoft und TomTom haben ihren Patentstreit beigelegt - doch für die Open-Source-Community ist das Thema FAT-Patente noch nicht vom Tisch.
Prominente Mitglieder der Open-Source-Szene äußern Sorge angesichts der Klage von Microsoft gegen den Navigationsgerätehersteller TomTom. Microsoft hingegen sagt, die Klage sei keine neue Salve gegen Linux.
Die Free Software Foundation (FSF) hat einige von SGI entwickelte OpenGL-Teile neu lizenziert. Damit sind alle von SGI entwickelten 3D-Grafiktechniken für Linux nun freie Software.
Die Free Software Foundation (FSF) wirft Netzwerkspezialist Cisco vor, in den unter der Marke Linksys vertriebenen Geräten GPL-Software einzusetzen, ohne sich an die Lizenz zu halten - und klagt. Vertreten wird die FSF vom Software Freedom Law Center, das schon für die Busybox-Entwickler GPL-Klagen auf den Weg gebracht hat.
Das Open Invention Network (OIN) hat die Initiative Linux Defenders ins Leben gerufen, die Entwickler freier Software vor Patenttrollen schützen soll. Dafür werden sogenannte "Defensive Publications" gesammelt, um Patentanmeldungen auf bereits entwickelte Techniken zu verhindern.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat einen Leitfaden zur Einhaltung der GPL veröffentlicht. Dieser richtet sich vor allem an Unternehmen. In den vergangenen Monaten reichte das SFLC mehrmals Klagen wegen GPL-Verstößen ein.
Die Programmierer der Software Busybox haben sich mit Super Micro Computer geeinigt. Sie hatten dem Unternehmen vorgeworfen, die GPL zu verletzen. Super Micro will sich künftig an die Vorgaben der Lizenz für freie Software halten.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler die Firma Extreme Networks verklagt. Wie auch andere Unternehmen, die zuvor schon verklagt wurden, setzt Extreme Networks Busybox in seinen Produkten ein, ohne den entsprechenden Quelltext anzubieten. Das verstößt gegen die GNU General Public License (GPL).
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler zwei weitere Klagen gegen Firmen eingereicht. Diese vertreiben Busybox, ohne den entsprechenden Quelltext anzubieten. Dies aber schreibt die GNU General Public License (GPL) vor.
In der seit 2006 andauernden Auseinandersetzung um ein der Firma Blackboard erteiltes US-Patent über E-Learning-Methoden hat das US-Patentamt nach einer Überprüfung alle Patentansprüche zurückgewiesen.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat eine Tochter ins Leben gerufen, um auch Organisationen aus dem Open-Source-Umfeld zu vertreten, die gewinnorientiert arbeiten und damit keinen Anspruch auf die kostenlose Beratung durch die Organisation haben.
Die Programmierer der Software Busybox haben sich nun auch außergerichtlich mit der Firma Verizon geeinigt und eine GPL-Klage gegen das Unternehmen fallenlassen. Wie schon bei den vorangegangenen Übereinkünften mit anderen beschuldigten Firmen, erklärte sich Verizon bereit, sich künftig an die Vorgaben der Lizenz für freie Software zu halten.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat Microsofts "Open Specification Promise" näher untersucht, um herauszufinden, ob dieses Versprechen auch GPL-lizenzierter Software zugute kommt. Microsoft veröffentlicht im Rahmen dieses Programms verschiedene Spezifikation und gibt diese inklusive eventuell zutreffender Patente zur Nutzung frei. Für Entwickler freier Software ist es nach Ansicht des SFLC dennoch keine Hilfe.
Nun wurde auch die GPL-Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen High-Gain Antennas fallengelassen. Wie bei den zuvor erfolgten Einigungen mit anderen beschuldigten Firmen, hat sich auch High-Gain Antennas bereiterklärt, künftig GPL-konform vorzugehen.
In den USA haben die Free Software Foundation (FSF), die Public Patent Foundation (PUBPAT) und das Software Freedom Law Center (SFLC) eine neue Initiative zum Kampf gegen Software-Patente gegründet.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Open-Source-Entwicklung behandelt. Das Dokument fußt dabei auf den Erfahrungen des SFLC und wurde in den letzten Monaten noch erweitert.
Trend Micro, Hersteller von Firewall- und Antivirus-Produkten, verklagt den Konkurrenten Barracuda Networks vor der US-amerikanischen International Trade Commission (ITC) wegen der Verletzung des US-Patentes 5,623,600. Trend Micro wirft Barracuda Networks vor, mit dem Vertrieb der Open-Source-Software ClamAV das Patent zu verletzen. Barracuda Networks wehrt sich gegen den Angriff.
Die Protocol Freedom Information Foundation hat stellvertretend für das Samba-Projekt einen Vertrag mit Microsoft unterzeichnet, um die Spezifikationen des SMB-Protokolls zu erhalten. Dafür wird eine einmalige Summe von 10.000 Euro gezahlt. Dass Microsoft Schnittstellen im Gegenzug für diese Gebühr offen legen muss, hatte der Europäische Gerichtshof im September 2007 entschieden.
Die GPL-Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen Xterasys wird fallen gelassen, da sich dieses bereit erklärt hat, die Probleme zu lösen. So wird Xterasys keine Binärdistributionen von Busybox mehr vertreiben, bis der Rechtsbeistand des Busybox-Projektes, das Software Freedom Law Center (SFLC), bestätigt hat, dass nun alle Quelltexte verfügbar sind.
Kämpfe mit Pflanzen und Untoten auf Basis der Frostbite-3-Engine zum Start ins Jahr, später dann Hochklassiges wie The Witcher 3 und Watchdogs: 2014 wird spielerisch spannend! Dazu kommen möglicherweise noch GTA 5 für PC und Konsolen sowie mehr VR-Brillen, als eine Kleinfamilie tragen kann.
(The Witcher 3)
Das Programmierteam von Cyanogenmod hat einige Tage nach der Veröffentlichung von Android 4.2.2 dessen Quellcode in die eigene alternative Distribution CM10.1 übernommen. Eine eigene Funktion wurde zudem sicherer gemacht.
(Cyanogenmod)
Für das Transformer Pad TF300T wird das Update auf Android 4.1 alias Jelly Bean verteilt. Damit bietet Asus nach Google und Coby als weiterer Hersteller von Android-Geräten das Jelly-Bean-Update an.
(Asus Transformer)
Die Entwicklung gehe gut voran, und die ersten zwei Screenshots gibt es auch: Rockstar Games hat sich nach langer Zeit wieder zu GTA 5 geäußert. Auch über eine mögliche Fortsetzung zu Red Dead Redemption spricht das Studio.
(Gta 5)
Codemasters schmeißt den Beifahrer raus: Das neue Dirt will von Rallye-Events nichts mehr wissen, es konzentriert sich auf unkomplizierte Arcade-Raserei - und darauf, die Karossen der Kontrahenten in Schrott zu verwandeln.
(Dirt Showdown)
Dem Actionspiel Dead Island droht nach Auffassung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) doch keine Beschlagnahmung - deshalb steht es nicht mehr im B-Teil der Index-Liste.
(Dead Island)
Gandalf zaubert weiter: Der erste Trailer zu Peter Jacksons Verfilmung von Der Hobbit ist erschienen. Er zeigt eine Welt, die noch stärker als erwartet der Tolkien-Filmtrilogie Der Herr der Ringe ähnelt.
(Der Kleine Hobbit Trailer)
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