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Ubuntu: Canonical verklagt Hoster mit Hilfe des Markenrechts

Der Ubuntu-Sponsor Canonical will einen Cloud-Hoster mit Verweis auf das Markenrecht verklagen. Der Hoster nehme Veränderungen vor, die die Nutzer gefährdeten und die Marke Ubuntu schädigten. Der vermutlich betroffene Hoster sah sich zuvor zu Lizenzzahlungen gedrängt.
/ Sebastian Grüner
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Mit der Ubuntu-Marke scheint Canonical gut Geld verdienen zu können. (Bild: Aaron Hockley, flickr.com)
Mit der Ubuntu-Marke scheint Canonical gut Geld verdienen zu können. Bild: Aaron Hockley, flickr.com / CC-BY-SA 2.0

Wenn sich der Canonical-Gründer und -Mäzen Mark Shuttleworth mit Verweis auf Ubuntu zu Wort meldet, dabei aber weder ein neues Produkt ankündigt noch einen neuen Codenamen für die kommende Ubuntu-Version, muss der Grund schon sehr ernst sein. Und je nach Betrachtungsweise ist das auch der Fall, denn Canonical will wohl erstmals seine umstrittenen Markenrechtsrichtlinien(öffnet im neuen Fenster) juristisch gegen einen Hoster durchsetzen.

Der betroffene Hoster wird in der Mitteilung von Shuttleworth(öffnet im neuen Fenster) zwar nicht explizit genannt, es ist aber davon auszugehen, dass es sich dabei um OVH handelt. Dessen Chef, Octave Klaba, hatte die Auseinandersetzung im Sommer dieses Jahres öffentlich gemacht . OVH gilt als der größte unabhängige Hosting-Anbieter in Europa mit mehreren Rechenzentren in verschiedenen Ländern Europas sowie in Nordamerika.

Echtes Ubuntu nur ohne Veränderungen

Canonical wirft OVH vor, "seinen Vertrag verletzt" zu haben und "unsichere, kaputte Images von Ubuntu" zu veröffentlichen, obwohl sich der Ubuntu-Sponsor mehrere Monate um eine einvernehmliche Lösung bemüht habe. Weiter heißt es: "Die hausgemachten Abbilder für Cloud, VPS und Bare-Metal-Services dieses Anbieters deaktivieren grundlegende Sicherheitsmechanismen und ändern das System in einer Weise, die nicht unterstützt werden kann. Die Abbilder verhalten sich wahrscheinlich auf seltsam kreative und geheimnisvolle Art und Weise unvorhersehbar bei Updates."

Der Ubuntu-Sponsor habe ständig von derartigen Problemen durch seine Nutzer gehört, da diese annähmen, die Fehler lägen an Ubuntu. Immerhin vermuteten die Anwender zu Recht, "alle Dinge, die behaupten, Ubuntu zu sein, sind auch das Original" , so Shuttleworth. Doch da OVH offenbar anders als viele andere Public-Cloud-Anbieter nicht bereit ist, die von Canonical geforderten Maßnahmen umzusetzen, seien Canonical letztlich nur juristische Schritte übrig geblieben. Dies falle dem Unternehmen aber keinesfalls leicht, wird versichert. Canonical hofft, dass die Klage zu einem Einlenken beim Management des Cloud-Anbieters führe und die genannten Probleme dadurch gelöst werden. Ebenso gut könnte das Unternehmen aber auch darauf verzichten, Ubuntu einzusetzen, wogegen Canonical nichts einzuwenden hätte. Zudem gäbe es wohl die Möglichkeit, die Abbilder unter einem anderen Namen zu benutzen.

Zwangslage führt zu Zahlung oder Totalverzicht

Mit dieser Vorgehensweise nutzt Canonical sein Recht an der Marke Ubuntu genau so, wie es gedacht ist. Würden etwa Hoster dauerhaft schlecht gepflegte Images von Ubuntu mit Sicherheitslücken anbieten, könnte sich dies negativ auf die Marke Ubuntu auswirken. Damit das nicht geschieht, verpflichtet Canonical die Hoster dazu, mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten, falls diese die Marke nutzen wollen.

Theoretisch könnten Hoster zwar auf das Branding aus Logo und Schriftzug verzichten. Laut den offiziellen Trademark-Richtlinien von Canonical müssen die Pakete der Distribution dafür aber neu kompiliert werden. Letzteres war immer wieder Ausgangspunkt von Streit innerhalb der Community. Deshalb wirkte sogar die Free Software Foundation(öffnet im neuen Fenster) (FSF) auf eine Änderung hin. Shuttleworth nutzt dies, um darauf hinzuweisen, dass die FSF ebenso wie das Software Freedom Law Center (SFLC) die Richtlinien bestätigt und akzeptiert hätten.

Dies konnte allerdings nicht alle Kritiker zufriedenstellen. Mit Bezug auf die Ankündigung von Canonical wiederholt der Programmierer und Free-Software-Aktivist Matthew Garrett seine fundamentale Kritik an den Richtlinien(öffnet im neuen Fenster) von Canonical. Diese könnten so interpretiert werden, dass auch auf Ubuntu basierende Projekte nur bei einer Lizenzzahlung weiterverbreitet werden dürften. Letzteres widerspricht aber klar den Prinzipien freier Software.

Im Zweifel ist es für Hoster jedoch unabhängig davon unmöglich, auf Ubuntu zu verzichten. Denn diese könnten dann die wohl bekannteste und am weitesten verbreitete Linux-Distribution ihren Kunden nicht mehr anbieten, was sich sehr schlecht aufs Geschäft auswirken dürfte. Deshalb sind Hoster geradezu gezwungen, eine Vereinbarung mit Canonical über die Nutzung der Marke und die Pflege der Distribution zu treffen. Denn der Neubau und das Umbenennen der entstandenen Distribution sind für Hoster schlicht nicht praktikabel, und das von Garrett aufgezeigte Problem bliebe auch dann noch bestehen.

Wirtschaftliches Interesse von Canonical naheliegend

Dass Canonical diese Richtlinien aber nicht nur benutzt, um die Marke Ubuntu zu schützen, sondern auch aus finanziellem Interesse handelt, legen zumindest die Ausführungen von OVH-Chef Klaba nahe. Dieser behauptete, dass OVH 1 bis 2 Euro pro Virtual Private Server (VPS) oder Public Cloud Instance (PCI) an Canonical zahlen solle. Canonical hat diese Zahlungsaufforderung nie explizit dementiert, sondern nur die Darstellung von Klaba als irreführend bezeichnet.

Canonical führt dazu aus, dass die Zahlungen keine reinen Markenlizenzen seien. Das heißt, die Hoster zahlten mitnichten nur für die Verwendung der Ubuntu-Marke. Vielmehr seien insbesondere wegen der wachsenden Verbreitung von Cloud-Diensten spezielle Anpassungen an die Ubuntu-Images notwendig, um eine sichere und konsistente Arbeitsweise zu gewährleisten. Letztlich müsse Ubuntu für den Einsatz in der Cloud immer angepasst werden, was im Einzelnen aber meist schwer nachzuvollziehen sei.

Wie hoch die von Canonical geforderte Summe dabei letztlich ist, lässt sich jedoch nur vermuten, da Canonical seine Finanzen nicht offenlegen muss und sich mit derartigen Informationen sehr zurückhält. Sofern die von Klaba genannten Zahlen aber annähernd richtig sind, ist ein zweistelliger Millionenbetrag sehr wahrscheinlich.


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