Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler eine Klage gegen Verizon Communications eingereicht. Das Telekommunikationsunternehmen soll Busybox in einem Router vertreiben, ohne den entsprechenden Quellcode anzubieten, wie es die GNU General Public License (GPL) vorschreibt.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler Erik Andersen und Rob Landley Klage gegen die Unternehmen Xterasys und High-Gain Antennas eingereicht. Produkte beider Firmen sollen gegen die Auflagen der GPL und damit die Urheberrechte der Busybox-Entwickler verstoßen.
Die Klage der Busybox-Entwickler gegen das Unternehmen Monsoon wegen einer GPL-Verletzung wird zurückgezogen. Das Software Freedom Law Center (SFLC) als rechtlicher Vertreter des Busybox-Projektes erzielte eine Einigung mit dem Multimedia-Anbieter.
Die von Microsoft versprochene Interoperabilitäts-Lizenz, um an Protokollspezifikationen zu gelangen, könnte für Linux-Anbieter nutzlos sein. Davon gehen jedenfalls Open-Source-Experten aus. Microsoft und die Europäische Kommission hatten Anfang der Woche verkündet, dass das Softwareunternehmen von nun an den Forderungen der Kommission nachkommen würde.
Mark Webbink, bis vor wenigen Monaten noch bei Red Hat, ist nun Mitglied im Vorstand des Software Freedom Law Centers (SFLC). Webbink gilt als Experte für Open-Source-Lizenzierung sowie Patente und wird sein Wissen nun dem SFLC und dessen Klienten zur Verfügung stellen.
Als das Software Freedom Law Center (SFLC) Klage wegen einer GPL-Verletzung gegen das Unternehmen Monsoon einreichte, erklärte dieses bald darauf, den Forderungen nachzukommen und mit den Entwicklern zu verhandeln. Dies bedeute aber noch nicht, dass die Klage zurückgezogen wird, heißt es nun vom SFLC.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat seine Untersuchung des Linux-WLAN-Treibers Ath5k für Atheros-Chips abgeschlossen und die Lizenzprobleme ausgeräumt. Gemeinsam mit den Copyright-Inhabern hat das SFLC sichergestellt, dass Änderungen an das OpenBSD-Projekt zurückgegeben werden können.
Als Reaktion auf die im Namen der Busybox-Entwickler eingereichte Klage gegen das Unternehmen Monsoon versprach dieses nun, den entsprechenden Quelltext zu veröffentlichen. Das Busybox-Team hatte dem Unternehmen eine GPL-Verletzung vorgeworfen.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Auftrag der Busybox-Entwickler Klage gegen die Firma Monsoon Multimedia eingereicht. Diese soll in einem ihrer Produkte eine geänderte Busybox-Version verwenden, ohne die Quellen offen zu legen.
Bisher verwendet der Linux-Treiber Madwifi für WLAN-Chips von Atheros noch eine proprietäre Softwareschicht, die nun aber durch ein komplett freies Modul ersetzt werden soll. Dadurch kann der Treiber langfristig auch in den Linux-Kernel gelangen.
OpenHAL ist eine offene Version des Hardware Abstraction Layer (HAL) für den Madwifi-Treiber, mit dem sich unter Linux Atheros-WLAN-Chips nutzen lassen. Das Software Freedom Law Center hat den Entwicklern nun bestätigt, dass sie nicht gegen Atheros' Rechte verstoßen.
Die Entwickler des Content-Management-Systems Joomla wollen, dass auch Erweiterungen künftig unter der GNU General Public License (GPL) lizenziert werden. Dabei war in Diskussionen zuvor noch entschieden worden, dass proprietäre Erweiterungen auch in Zukunft erlaubt bleiben. Die Vereinigung der kommerziellen Entwickler zeigt sich enttäuscht.
Eben Moglen ist Professor für Recht und Rechtsgeschichte an der Columbia Law School in New York und hat für die Free Software Foundation (FSF) mit an der GNU General Public License v3 (GPLv3) gearbeitet. Sobald die Lizenz fertig ist, will sich Moglen aus dem Vorstand der FSF zurückziehen und sich seinem Software Freedom Law Center (FSLC) widmen, das freien Projekten Rechtsunterstützung bietet. Auf dem Red Hat Summit 2007 Anfang Mai in San Diego sprach Golem.de mit ihm über die GPLv3, über Digital Rights Management (DRM) und Softwarepatente.
Im Verkaufspreis jedes Windows-PCs sind über 20,- US-Dollar Lizenzgebühren für Patente enthalten, die Microsoft an Patentinhaber zahlen muss. Das hat das Software Freedom Law Center jetzt errechnet.
Das Gnome-Projekt erhält künftig rechtlichen Beistand durch das Software Freedom Law Center. Die von Eben Moglen gegründete Institution wird die Entwickler der Unix- und Linux-Desktop-Oberfläche in rechtlichen Fragen beraten, auch wenn es beispielsweise um Patente geht.
Der E-Learning-Anbieter Blackboard hat ein Versprechen abgegeben, seine Patente nicht gegen Open-Source-Projekte einzusetzen. Dabei geht es besonders um ein Patent, dessen Neuüberprüfung das Software Freedom Law Center kürzlich beim US-Patentamt erreichte. Blackboard hat diverse Klagen gegen Mitbewerber laufen.
Das US-Patentamt führt die vom Software Freedom Law Center (SFLC) beantragte Überprüfung des so genannten Blackboard-Patentes durch. Dieses behandelt internetbasierte Lehrmethoden. Laut dem SLFC gibt es jedoch Beweise, dass die Techniken schon vor deren Patentierung im Einsatz waren.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat beim US-Patentamt die erneute Überprüfung des so genannten Blackboard-Patentes beantragt. Dieses behandelt internetbasierte Lehrmethoden und wird von Blackboard bereits für Klagen gegen Mitbewerber eingesetzt. Das Patentamt hat drei Monate Zeit, um über eine Prüfung zu entscheiden.
Novell erntet zum Teil harte Kritik für seine Zusammenarbeit mit Microsoft. Das Samba-Team fordert Novell sogar auf, die Vereinbarung nochmals zu überdenken. Für Bradley Kuhn, Chief Technology Officer des Software Freedom Law Center, ist Microsofts Patentversprechen "schlimmer als nutzlos".
Seit dem 1. Oktober 2006 sind alle wesentlichen Patentrechte auf das GIF-Format abgelaufen, so dass eine freie Verwendung wieder möglich ist. Die Firma Unisys nutzte ihr Patent immer wieder, um Lizenzzahlungen einzufordern. In Europa und den USA ist das Patent allerdings schon eine ganze Weile Geschichte.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) ist zu dem Schluss gekommen, dass Entwickler freier Software das OpenDocument-Format implementieren können, ohne Angst vor eventuellen Patentstreitigkeiten haben zu müssen. Einige Klienten des Centers hatten befürchtet, dass das OpenDocument-Format (ODF) inkompatibel zu der GNU General Public License (GPL) sein könnte.
Das Wine-Projekt arbeitet an einer freien Implementierung des Windows-API, die es ermöglicht, Windows-Anwendungen unter Linux und anderen Unix-Derivaten auszuführen. Bereits seit 1994 leitet Alexandre Julliard das ein Jahr zuvor gegründete Projekt und war auch einer der ersten Entwickler. Sein Geld verdient der Schweizer als CTO bei CodeWeavers, die eine kommerzielle Wine-Variante anbieten. Mit Golem.de sprach er über die herannahende Version 1.0, die Vorbereitungen auf Windows Vista und CodeWeavers-Produkte.
Das Software Freedom Law Center hat ein Programm gestartet, in dem freie Projekte Firmenstatus erhalten. Somit sind Entwickler nicht persönlich haftbar und die Projekte können weiterarbeiten wie bisher. Anders als in einer echten Firma müssen sich die Projekte aber nicht mit Vorstandswahlen und Buchführung auseinandersetzen, da das Software Freedom Law Center alle Formalien übernimmt.
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, ob ein GPL-Verstoß auch gegen amerikanische Wertpapiergesetze verstößt. Dies sei nicht der Fall, so das SFLC, und es bestehe auch kein Anlass zu der Annahme, dass die Verletzung der GPL Programmierer oder Softwareanbieter ins Gefängnis bringen könnte.
Wie angekündigt hat die Free Software Foundation heute einen ersten Entwurf für eine überarbeitete GNU General Public License (GPL) vorgelegt. Die am weitesten verbreitete und damit auch wichtigste Lizenz für freie Software und Open Source soll in einige Kernpunkten den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um auch in Zukunft dafür zu sorgen, dass freie Software frei bleibt.
Die Free Software Foundation (FSF) hat heute zusammen mit dem Software Freedom Law Center (SFLC) einen Fahrplan zur Überarbeitung der GNU General Public License (GPL) vorgelegt. Ein erster Entwurf der GPLv3 soll am 16. Februar 2006 im Rahmen der "International Public Conference for GPLv3" am Massachusetts Institute of Technology (MIT) vorgelegt werden.
Die Free Software Foundation (FSF) bereitet sich auf die Veröffentlichung eines ersten Vorschlags der "GPLv3" vor und startet das "GPL Version 3 Development and Publicity Project". Auf der Plattform will die FSF tausende von Organisationen, Software-Entwicklern und Nutzern zusammenbringen, um im ganzen Jahr 2006 die GPL 3 zu diskutieren.
Eigentlich sollte die Gründung der Mambo Foundation das freie Content-Management-System Mambo einen Schritt voranbringen, doch die Stiftung steht nun ohne Entwickler da.
Die Open Source Development Labs (OSDL) starten mit dem "OSDL Patent Commons Project" eine Initiative, die Patentspenden an die Open-Source-Community sammeln will. In der Vergangenheit hatten verschiedene Unternehmen angekündigt, einzelne Patente nicht gegen Linux oder Open Source einzusetzen, wobei in der Regel recht enge Bedingungen an diese Versprechen geknüpft wurden.
Richard Stallman, Gründer des GNU-Projekts sowie der Free Software Foundation (FSF), und Eben Moglen, Justiziar der FSF, Gründer des Software Freedom Law Center und Professor für Recht und Rechtsgeschichte an der Columbia Law School in New York, haben jetzt erste Details zur kommenden Version 3 der GNU General Public License (GPL) veröffentlicht. Eins scheint dabei klar: Die GPL v3 könnte sich klar gegen kommerzielle Interessen richten, insbesondere was "Trusted Computing" und das Patentrecht betrifft.
Das Wine-Projekt erhält kostenlosen rechtlichen Beistand durch das von Eben Moglen gegründete Software Freedom Law Center. Wine entwickelt eine Implementierung des Windows-API für Linux und Unix, so dass Windows-Applikationen auch unter dem freien Betriebssystem genutzt werden können.
Die Public Patent Foundation (PUBPAT) und das Software Freedom Law Center kritisieren Microsoft wegen eines Patents, das nach Ansicht der beiden Organisationen IPv6 beschreibe. Microsoft habe bei der Anmeldung des Patents versäumt, Informationen zu Prior-Art anzuführen, hieß es in verschiedenen Berichten von US-Medien.
Bradley M. Kuhn, bislang Executive Director der Free Software Foundation (FSF), verlässt die Organisation. Er wird künftig als Chief Technology Officer am Software Freedom Law Center tätig sein. Seine Aufgaben übernimmt Peter T. Brown.
Eben Moglen hat auf dem OSDL Enterprise Linux Summit einen Ausblick auf die Arbeit an der kommenden Version der GNU General Public License (GNU GPL) gegeben, der wohl am stärksten verbreiteten Open-Source-Lizenz. Noch seien aber einige nicht triviale Probleme zu lösen, berichtet Peter Galli auf eWeek, der Moglens Rede verfolgte.
Eben Moglen, Jura-Professor an der Universität Columbia, hat mit dem "Software Freedom Law Center" eine kostenlose Rechtsberatung für gemeinnützige Open-Source-Projekte gestartet. Finanziert wird die unabhängige Organsiation durch die Open Source Development Labs.