GPL-Einsatz kein Verstoß gegen Wertpapiergesetz
Anlass für die Untersuchung war ein vom Embedded-Hersteller Wasabi Systems veröffentlichtes Dokument. Darin behauptet das Unternehmen, GPL-Verstöße würden auch gleichzeitig gegen den Sarbanes-Oxley Act (SOX) verstoßen, der 2002 in den USA in Kraft trat. Dieser soll Bilanzfälschungen verhindern, indem Unternehmensprozesse veröffentlicht werden müssen. So müsste auch veröffentlicht werden, welche Software eine Firma in ihren Produkten einsetzt. Durch Nichtbeachtung der GPL hätte eine Firma jedoch kein Recht, GPL-Software einzusetzen. Dies sei gleichzeitig auch ein Verstoß gegen den SOX, meint Wasabi Systems. Das Unternehmen setzt seinerseits auf BSD, dessen Lizenz geringere Anforderungen an Anbieter stellt.
Das SFLC hat sich nun selbst mit dieser Frage beschäftigt und stellt im "Sarbanes-Oxley and the GPL: No Special Risk" betitelten Dokument(öffnet im neuen Fenster) genau das Gegenteil fest: Ein GPL-Verstoß habe nichts mit SOX zu tun. SOX beträfe ohnehin nur Firmen, die regelmäßig Berichte an die Securities and Exchange Commission (SEC) zur Wertpapierkontrolle übergeben müssten. Bestehe eine solche Verpflichtung nicht, könne auch nicht gegen SOX verstoßen werden.
Zudem müsse die eingesetzte Software nur bekannt gegeben werden, wenn diese Information wichtig für das Geschäft sei.
Selbst wenn SOX bei einem Verstoß gegen die GPL greifen würde, bestehe jedoch keine Gefahr, dass dies ins Gefängnis führen müsse. Somit stehen beim Einsatz nur die Bestimmungen der GPL selbst im Vordergrund, die beachtet werden müssen. Sorgen um Wertpapiergesetze müssten sich Firmen jedoch nicht machen, so das Fazit.
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