E-Learning-Anbieter gibt Patentversprechen ab
Blackboard will Patente nicht gegen Open-Source-Projekte einsetzen
Der E-Learning-Anbieter Blackboard hat ein Versprechen abgegeben, seine Patente nicht gegen Open-Source-Projekte einzusetzen. Dabei geht es besonders um ein Patent, dessen Neuüberprüfung das Software Freedom Law Center kürzlich beim US-Patentamt erreichte. Blackboard hat diverse Klagen gegen Mitbewerber laufen.
Blackboard verspricht, niemals eines seiner Patente gegen Open-Source-Projekte oder selbstentwickelte E-Learning-Software einzusetzen. Dies umfasst auch kommerziell entwickelte Open-Source-Add-Ons für proprietäre Software sowie Anbieter, die freie Applikationen hosten. Anwender und Entwickler, die etwas zu solchen Projekten beisteuern, sollen ebenfalls geschützt sein. Das Versprechen sei rechtlich bindend, unwiderruflich und weltweit gültig, teilte Blackboard mit.
"Als Mitglied der E-Learning-Community sind wir dem offenen Austausch von Ideen verpflichtet", kommentierte Blackboard-Präsident Michael Chasen den Schritt seines Unternehmens. Insbesondere hebt Blackboard hervor, dass das US-Patent Nummer 6,988,138 nicht eingesetzt werden solle. Allerdings behält die Firma sich vor, es doch für Klagen zu verwenden, wenn entsprechend geschützte Software mit proprietärer gebündelt wird.
Das besonders von Blackboard erwähnte Patent beschreibt internetbasierte Lehrmethoden. Das Software Freedom Law Center erreichte kürzlich beim US-Patentamt eine erneute Überprüfung, da hier das Prinzip "Prior Art" zutreffen soll. Die von Blackboard patentierte Technik soll also bereits vor der Patentanmeldung existiert haben, womit das Patent hinfällig wäre. Laut Software Freedom Law Center dauert eine solche Prüfung jedoch ein bis zwei Jahre.
Das Software Freedom Law Center hatte die Überprüfung im Auftrag der Open-Source-Projekte Sakai, Moodle und ATutor beantragt, die Klagen auf Grund des Patentes 6,988,138 fürchteten. Blackboard hatte dieses im Juli 2006 als Anlass für eine Klage gegen den Mitbewerber Desire2Learn genommen. Dieser soll seinerseits ebenfalls eine Überprüfung des Patentes beantragt haben. Laut Software Freedom Law Center hat Blackboard noch etwa 44 Klagen auf Grund dieses Patentes laufen.
Das abgegebene Versprechen gibt Open-Source-Projekten nun zumindest vorerst Rechtssicherheit. Dennoch kommt Blackboard um die Überprüfung seines Patentes durch das US-Patentamt nicht herum. Sollte dieses feststellen, dass Prior Art zutrifft, würde es für ungültig erklärt. Das Software Freedom Law Center gab an, nachweisen zu können, dass die beschriebene Technik bereits vor der Patentanmeldung eingesetzt wurde.
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Screne, das ist doch eine eindeutige Aussage: "Das Versprechen sei rechtlich bindend...
Es kommt einem Denkverbot gleich, wenn individuelle (egal ob verschieden oder gleiche...
dieses patent ist eine frechheit. aber das sind ja viele im it-bereich...