Microsofts Patent-Lizenz inkompatibel zur GPL?
Linux-Anbieter können Interoperabilitäts-Patente nicht lizenzieren
Die von Microsoft versprochene Interoperabilitäts-Lizenz, um an Protokollspezifikationen zu gelangen, könnte für Linux-Anbieter nutzlos sein. Davon gehen jedenfalls Open-Source-Experten aus. Microsoft und die Europäische Kommission hatten Anfang der Woche verkündet, dass das Softwareunternehmen von nun an den Forderungen der Kommission nachkommen würde.
Unter den zwischen Microsoft und der EU-Kommission ausgehandelten Bedingungen könnten Linux-Anbieter keine Patente lizenzieren, sagten Experten gegenüber Vnunet. Mark Webbink, früher bei Red Hat und jetzt beim Software Freedom Law Center, vertritt die Ansicht, dass die Lizenzbedingungen inkompatibel zur GNU General Public License (GPL), der am häufigsten verwendeten Lizenz für freie Software, sind.
Red Hats Rechtsexperte Michael Cunningham bestätigte diesen Eindruck ebenfalls. Vnunet zitiert weiter eine anonyme Quelle, die gleichfalls angibt, dass die Lizenzbedingungen für kommerzielle Linux-Anbieter nutzlos seien. Demnach könnten diese zwar eine Lizenz erwerben, diese gelte aber nur für den Anbieter selbst und seine Kunden - GPL-Software, in der unter der Lizenz erkaufte Informationen verwendet werden, dürfte also nicht weitergegeben werden. Die GPL lässt dies aber nicht zu.
Laut Webbink könnten Anbieter dennoch einen Nutzen aus den Informationen ziehen, indem sie eine Lizenz erwerben, um ihre Software frei von Microsofts Patenten halten zu können.
Microsoft und die EU-Kommission hatten am 22. Oktober 2007 verkündet, dass sich die Redmonder fortan an die Auflagen der Kommission halten würden. Dabei betonte die EU-Kommission explizit, dass auch Entwickler freier Software Microsofts Spezifikationen erhalten könnten.
Microsoft verlangt dafür 10.000 Euro. Sofern eventuell verwendete Patente vom Lizenznehmer genutzt werden, muss dieser außerdem 0,4 Prozent des weltweiten Umsatzes, der mit dem Produkt, in dem die Patente genutzt werden, erzielt wird, an Microsoft abtreten.
Das Verfahren gegen Microsoft läuft seit mehreren Jahren. Im März 2004 verhängte die Europäische Kommission ein Bußgeld gegen das Unternehmen und forderte Microsoft auf, innerhalb von 120 Tagen Schnittstellen offen zu legen sowie innerhalb von 90 Tagen eine Windows-Version ohne den Windows Media Player anzubieten. Dies bestätigte der EuGH im September 2007.
Die Lizenzbedingungen für Microsofts "Work Group Server Protocol Program" sind online verfügbar.
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