Zum Hauptinhalt Zur Navigation

E-Learning-Patent wird erneut geprüft

Software Freedom Law Center zweifelt Patent an. Das US-Patentamt führt die vom Software Freedom Law Center (SFLC) beantragte Überprüfung des so genannten Blackboard-Patentes durch. Dieses behandelt internetbasierte Lehrmethoden. Laut dem SLFC gibt es jedoch Beweise, dass die Techniken schon vor deren Patentierung im Einsatz waren.
/ Julius Stiebert
2 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Blackboard(öffnet im neuen Fenster) hatte das US-Patent Nummer 6988138(öffnet im neuen Fenster) im Januar 2006 zugeteilt bekommen. Es beschreibt "Internet-based education support system and methods". Im Juli 2006 reichte Blackboard dann erstmals Klage auf Grund dieses Patentes gegen seinen Mitbewerber Desire2Learn ein. Auch Programmierer freier E-Learning-Software wurden so erstmals auf das Patent aufmerksam.

Das Software Freedom Law Center beantragte im Dezember 2006 eine erneute Überprüfung des Patentes im Auftrag der Open-Source-Projekte Sakai(öffnet im neuen Fenster) , Moodle(öffnet im neuen Fenster) und ATutor(öffnet im neuen Fenster) . Als Beweise wurden Dokumente eingereicht, die belegen sollen, dass die von Blackboard patentierten Methoden bereits vor der Patentanmeldung eingesetzt wurden. Wenn dies einwandfrei nachgewiesen werden kann, wäre das Patent ungültig und alle 44 Klagen, die derzeit noch auf Basis des Patentes laufen, müssten fallen gelassen werden.

Der Überprüfung hat das US-Patentamt nun zugestimmt, laut Software Freedom Law Center dauert eine solche Neuüberprüfung jedoch ein bis zwei Jahre. Etwa 70 Prozent seien jedoch erfolgreich, so dass die Patente als ungültig erklärt werden. Desire2Learn soll ebenfalls einen Antrag auf Neuüberprüfung gestellt haben, der jedoch bisher nicht beantwortet wurde.


Relevante Themen