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Software Freedom Law Center zweifelt E-Learning-Patent an

Patent der Firma Blackboard soll erneut geprüft werden. Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat beim US-Patentamt die erneute Überprüfung des so genannten Blackboard-Patentes beantragt. Dieses behandelt internetbasierte Lehrmethoden und wird von Blackboard bereits für Klagen gegen Mitbewerber eingesetzt. Das Patentamt hat drei Monate Zeit, um über eine Prüfung zu entscheiden.
/ Julius Stiebert
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Im Januar 2006 hatte Blackboard(öffnet im neuen Fenster) das US-Patent Nummer 6988138(öffnet im neuen Fenster) zugeteilt bekommen, das "Internet-based education support system and methods" beschreibt. Im Juli 2006 reichte Blackboard dann Klage auf Grund dieses Patentes gegen seinen Mitbewerber Desire2Learn ein, wodurch auch Programmierer von freier E-Learning-Software auf das Patent aufmerksam wurden und sich bedroht sahen.

Im Auftrag der Open-Source-Projekte Sakai(öffnet im neuen Fenster) , Moodle(öffnet im neuen Fenster) sowie ATutor(öffnet im neuen Fenster) hat das Software Freedom Law Center nun eine Neuprüfung des Patentes beantragt. Als Beweis werden Dokumente eingereicht, die belegen sollen, dass die von Blackboard verwendeten Methoden bereits vor der Patentanmeldung eingesetzt wurden. Wenn dies einwandfrei nachgewiesen werden kann, wäre das Patent ungültig und alle 44 Klagen, die derzeit noch auf Basis des Patentes laufen, müssten fallen gelassen werden.

Das US-Patentamt hat nun bis Mitte Februar 2007 Zeit, um über die Neuprüfung zu entscheiden und sie gegebenfalls in Auftrag zu geben. Sollte das Patent nicht für ungültig erklärt werden, habe Blackboard bis zum Jahr 2022 ein Monopol im Bereich der Software, die zwischen der Rolle von Schülern und Lehrern unterscheidet, so das Software Freedom Law Center.


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