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Erste Details zur GPL v3

Kommerzielle Interessen müssen hinter dem Schutz der Freiheit zurückstehen. Richard Stallman, Gründer des GNU-Projekts sowie der Free Software Foundation (FSF), und Eben Moglen, Justiziar der FSF, Gründer des Software Freedom Law Center und Professor für Recht und Rechtsgeschichte an der Columbia Law School in New York, haben jetzt erste Details zur kommenden Version 3 der GNU General Public License (GPL) veröffentlicht. Eins scheint dabei klar: Die GPL v3 könnte sich klar gegen kommerzielle Interessen richten, insbesondere was "Trusted Computing" und das Patentrecht betrifft.
/ Jens Ihlenfeld
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Die GPL wurde 1991 zum letzten Mal geändert, damals noch fast im Alleingang durch Richard Stallman. Seitdem wird die GPL in der Version 2 aber von einer großen Zahl von Projekten, Unternehmen und Personen genutzt, darunter populäre Software wie Linux, OpenOffice.org, MySQL und Teile von Firefox. Da sich die rechtliche Situation seit 1991 aber in vielen Ländern verändert hat, bedarf auch die GPL einer Überarbeitung. Wie Eben Moglen aber bereits mehrfach erklärte, wird dies ein durchaus komplexes Unterfangen, stellt die sehr heterogene Nutzerschaft doch sehr unterschiedliche Anforderungen an die Lizenz.

Im Kern gehe es um vier konkrete Aufgaben, die die Lizenz erfüllen muss, so Stallman und Moglen: Sie müsse weltweit einsetzbar sein, einen Verhaltenskodex für die Verbreitung freier Software darstellen, als Verfassung der Freie-Software-Bewegung dienen und den Ansprüchen und Ideen von Richard Stallman als Person gerecht werden, schließlich sei die GPL sein "literarisches Werk".

So muss die GPL erreichen, was die meisten Rechtsanwälte versuchen zu vermeiden: Sie muss urheberrechtlich geschütztes Material zur Modifikation und Weiterverbreitung in jedem Rechtssystem der Welt lizenzieren, denn die GPL soll weltweit gelten und nicht in einzelnen Versionen für verschiedene Rechtsordnungen angepasst werden. Die GPL v2 erreichte dieses Ziel, indem sie sich auf ein Minimum an Prinzipien beruft, denen alle Unterzeichner der Berner Konvention unterliegen.

Allerdings machen Stallman und Moglen in ihrem Aufsatz GPL Version 3: Background to Adoption(öffnet im neuen Fenster) klar, dass die Ziele der eigenen Bewegung für freie Software dabei oberste Priorität haben und nicht den Bedürfnissen derer untergeordnet werden, die gelegentlich aus eigennützigen Gründen zu freier Software beitragen. Änderungen an der GPL sollen in keinem Fall den freien Austausch von Wissen behindern. Sollten technische oder rechtliche Maßnahmen diesen Zielen entgegenstehen und möglicherweise schädlich für freie Software sein, werde die GPL sich dieser Probleme direkt annehmen müssen. Stallman und Moglen nennen hier explizit "Trusted Computing" und das Patentrecht und stellen klar, dass die Bedürfnisse der Industrie sowie mögliche kommerzielle Konsequenzen dabei keine Rolle spielen dürfen.

Bevor aber ein erster Vorschlag für die GPL v3 vorgelegt werden soll, will die Free Software Foundation erklären, wie sie mit Meinungen und Vorschlägen umgehen will, denn die Überarbeitung der Lizenz sei ein kritisches Ereignis in der Entwicklung freier Software. Daher will man sicherstellen, möglichst alle relevanten Positionen zu hören und Entscheidungen so treffen, dass möglichst viele unterschiedliche Zwecke erfüllt werden können.


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