Blackboards E-Learning-Patent geknackt

US-Patentamt weist alle Ansprüche zurück

In der seit 2006 andauernden Auseinandersetzung um ein der Firma Blackboard erteiltes US-Patent über E-Learning-Methoden hat das US-Patentamt nach einer Überprüfung alle Patentansprüche zurückgewiesen.

Artikel veröffentlicht am ,

Nach Anmeldung im Juni 2000 wurde der Firma Blackboard Mitte Januar 2006 ein US-Patent für ein "System und Verfahren für Internet-basierte Ausbildung" mit der

erteilt. Wenige Monate später sorgte Blackboard im Sommer 2006 für Aufsehen, als das Unternehmen den Konkurrenten Desire2Learn wegen der Verletzung des Patents verklagte. Desire2Learn wehrte sich und warf Blackboard unter anderem vor, gegenüber dem Patentamt in betrügerischer Absicht nicht alle relevanten Kenntnisse über schon existierende E-Learning-Produkte offengelegt zu haben. Blackboard siegte jedoch vor Gericht und Desire2Learn wurde dazu verurteilt, Lizenzgebühren und Schadenersatz an Blackboard zu zahlen.

Die Klage machte auch diverse Open-Source-E-Learning-Projekte auf das Patent und dessen weitgefasste Ansprüche aufmerksam. Die Projekte Sakai, Moodle und Atutor beauftragten Ende 2006 das Software Freedom Law Center (SFLC) damit, eine Überprüfung des Blackboard-Patents zu beantragen, obwohl Blackboard öffentlich zugesichert hatte, das Patent nicht gegen Open-Source-Projekte einzusetzen. Das SFLC konnte dem US-Patentamt eine ganze Reihe von Dokumenten vorlegen, die zeigten, dass die von Blackboard angemeldete "Erfindung" bereits vor der Patentanmeldung in anderen Systemen zum Einsatz kam. Auch Desire2Learn beantragte eine Überprüfung des Patents, die im Januar 2007 vom US-Patentamt zugesagt wurde.

Das Ergebnis der Überprüfung liegt nun vor. Das US-Patentamt hat sämtliche 44 Patentansprüche für ungültig erklärt, da sie zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht neu gewesen seien. Besonders das "Educom/NLII Instructional Management Systems Secification Document [...] (IMS Specification)" von April 1998 erwies sich für das Blackboard-Patent verhängnisvoll: "Die IMS-Spezifikation gleicht im Kern der im [...] überprüften Patent angemeldeten Erfindung." Unterm Strich folgt der Aufhebungsbeschluss des Patentamts weitgehend der Argumentation in den Prüfungsanträgen von SFLC und Desire2Learn.

Blackboard hat jetzt die Möglichkeit, gegen den Aufhebungsbeschluss Widerspruch einzulegen. Sollte Blackboard damit keinen Erfolg haben, könnte Desire2Learn Blackboard seinerseits auf Schadenersatz verklagen. Der Streit um die Profite aus E-Learning-Systemen dürfte also noch eine Weile andauern. [von Robert A. Gehring]

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