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Debian: Ratgeber zu Softwarepatenten

Das Debian-Projekt hat einen Ratgeber zu Softwarepatenten veröffentlicht. Die zusammen mit dem Software Freedom Law Center erarbeitete FAQ soll aufklären und helfen, Risiken einzuschätzen.
/ Sebastian Grüner
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Teil des US-Patentamtes in Alexandria, Virginia. In den USA existieren Softwarepatente bereits. (Bild: Coolcaesar/Wikipedia.org - CC-BY-SA 3.0)
Teil des US-Patentamtes in Alexandria, Virginia. In den USA existieren Softwarepatente bereits. Bild: Coolcaesar/Wikipedia.org - CC-BY-SA 3.0

Der vom Debian-Projekt erstellte Ratgeber(öffnet im neuen Fenster) soll über mögliche Gefahren von Softwarepatenten informieren. Die FAQ wurde zusammen mit Anwälten des Software Freedom Law Center (SFLC) erarbeitet. Dennoch soll das Dokument von Entwicklern und Distributoren freier Software nicht als verbindliche Rechtsberatung angesehen werden, da die lokale Gesetzgebung weltweit zu stark variiere.

In der Ankündigung(öffnet im neuen Fenster) des Debian-Projekts heißt es: "Wir halten Softwarepatente für eine Bedrohung freier Software und wir glauben, dass sie keine Vorteile bieten, um Innovationen zu fördern." Da jedoch de facto die Möglichkeit für Patente auf Software bestehe, führe dies häufig zu Angst, Ungewissheit und Zweifeln ( FUD(öffnet im neuen Fenster) ).

Der Ratgeber klärt über Grundlagen des Patentsystems auf und bietet spezifische Antworten zu freier Software. Die SFLC-Anwälte gehen zum Beispiel davon aus, dass das Risiko, verklagt zu werden, für ein Projekt, das nur "wenige hunderttausend Dollar im Jahr" einnimmt, eher gering ist. Auch gehen sie davon aus, das Verbreiten von Source Code sei dem Verbreiten des reinen Patenttextes ähnlich. Deshalb verstoße dies auch nicht gegen Patentgesetze.

Ebenso helfe es den Entwicklern, auf das Lesen von Patenttexten gänzlich zu verzichten. Damit kann vermieden werden, sich einer vorsätzlichen Patentverletzung schuldig zu machen. Als letzten Rat gibt die FAQ an, im Falle einer möglichen Klage sofort versierte Anwälte einzuschalten, denn "Patentrechtsverfahren sind kein Amateursport" .


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