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Software Freedom Law Center empfiehlt Umstellung auf GPLv3

GPLv2 sei nicht klar genug formuliert. GPL-lizenzierte Projekte sollten von der GPLv2 auf die GPLv3 wechseln. Das empfiehlt das Software Freedom Law Center (SFLC) anlässlich der Einigung zwischen TomTom und Microsoft . Durch klare Formulierungen schütze die Lizenz Entwickler besser.
/ Julius Stiebert
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Microsoft hatte TomTom wegen Patentverletzungen durch die auf Linux basierenden Navigationsgeräte des Unternehmens verklagt . Nachdem TomTom zurückgeklagt hatte , einigten sich die beiden Unternehmen schließlich. Dafür lizenzierte TomTom die entsprechenden Patente von Microsoft. TomTom versicherte, das Patentabkommen stehe im Einklang mit der GPLv2.

Das Software Freedom Law Center, das Rechtsberatung für Open-Source-Entwickler bietet, weist nun darauf hin(öffnet im neuen Fenster) , dass nicht geprüft werden könne, ob die Lizenz tatsächlich eingehalten wird. Das liegt daran, dass der Großteil der Übereinkünfte nicht veröffentlicht wurde.

Denkbar sei eine Verletzung des Absatzes 7 der GPLv2, so das SFLC. Da dieser Absatz sehr unklar formuliert sei, ließe sich eine Verletzung nur nachweisen, wenn die genauen Inhalte des Patentabkommens bekannt wären. Die Möglichkeit, diesen Abschnitt unterschiedlich auszulegen, nutze Microsoft aus, um Patentabkommen abzuschließen. Der Absatz 7 legt fest, dass die Bestimmungen der Lizenz komplett erfüllt werden müssen. Ist dies beispielsweise aufgrund des Vorwurfs einer Patentverletzung nicht möglich, darf die GPL-lizenzierte Software nicht mehr vertrieben werden.

Die GPLv3 sei hier klarer formuliert und schütze damit auch davor, dass Unternehmen Projekten Patentabkommen aufzwingen können. Ein Abkommen zwischen TomTom und Microsoft wäre nach der GPLv3 nicht erlaubt, so das SFLC. Es empfiehlt daher, Projekte sollten auf die GPLv3 umschwenken. Dies sei ein erster Schritt, um die Patentbedrohung durch Unternehmen wie Microsoft auszuschalten.


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