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Free Software Foundation verklagt Cisco

Hersteller soll gegen die GPL verstoßen haben. Die Free Software Foundation (FSF) wirft Netzwerkspezialist Cisco vor, in den unter der Marke Linksys vertriebenen Geräten GPL-Software einzusetzen, ohne sich an die Lizenz zu halten – und klagt. Vertreten wird die FSF vom Software Freedom Law Center, das schon für die Busybox-Entwickler GPL-Klagen auf den Weg gebracht hat.
/ Julius Stiebert
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Konkret wirft die FSF Hersteller Cisco vor, dass er in seinen Linksys-Netzwerkprodukten Software wie GCC, GNU Wget, GDB, die Binutils und die GNU-C-Bibliothek einsetzt, ohne sich an die Lizenzen zu halten. Die meisten der von der FSF beanstandeten Programme unterliegen den Bestimmungen der von der FSF betreuten GNU General Public License ( GPL ), einige auch der GNU Lesser General Public License (LGPL).

Software, die unter diesen Lizenzen freigegeben ist, darf geändert und verbreitet werden. Allerdings muss der geänderte Quelltext anderen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Cisco aber habe in mehreren Fällen die entsprechenden Quelltexte nicht an seine Kunden herausgegeben, so die FSF.

Beanstandet wird die Firmware der Linksys-Modelle EFG120, EFG250, NAS200, SPA400, WAG300N, WAP4400N, WIP300, WMA11B, WRT54GL, WRV200, WRV54G und WVC54GC sowie das Programm Quick-VPN.

Daher hat das Software Freedom Law Center (SFLC) nun Klage(öffnet im neuen Fenster) im Namen der FSF beim United States District Court for the Southern District of New York eingereicht. Das SFLC bietet Rechtsberatung und Rechtsbeistand für Open-Source-Entwickler an und hat bereits mehrere GPL-Klagen im Namen der Busybox-Entwickler eingereicht.

Die FSF habe 2003 begonnen, mit Cisco zusammenzuarbeiten, um gemeinsam einen Prozess zu entwickeln, damit sich das Unternehmen an die FSF-Lizenzen hält, so Brett Smith, Licensing Compliance Engineer bei der FSF. Die anfänglichen Änderungen sahen vielversprechend aus, doch bis heute gebe es keinen Compliance-Plan, so Smith. Eine Klage hält er daher für den besten Weg, um die Rechte, die die Lizenzen den Anwendern zugestehen, durchzusetzen.

Bei den bisher vom SFLC angestrengten GPL-Klagen kam es stets zu außergerichtlichen Einigungen. In Deutschland wurde die Lizenz bereits mehrfach vor Gericht bestätigt.


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