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GPL-Klagen gegen 14 Unternehmen

SFLC geht gegen Anbieter von Unterhaltungselektronik vor. Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat 14 Unternehmen wegen der Verletzung der GPL verklagt, darunter Best Buy, Samsung, Westinghouse und JVC. Sie alle sollen die Software Busybox in Geräten einsetzen, ohne die damit verbundenen Lizenzbedinungen zu beachten.
/ Jens Ihlenfeld
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Das SFLC kann nach eigenen Angaben in rund 20 Produkten aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik die Nutzung der freien Software Busybox nachweisen, ohne dass die Anbieter die Lizenzbedingungen der GPL v2 einhalten, unter der die Software steht. Explizit genannt werden der Blu-ray-Player Insignia von Best Buy, HDTV-Geräte von Samsung sowie ein 52-Zoll-LCD-Fernseher von Westinghouse.

Busybox umfasst besonders kompakte Versionen zahlreicher Unix-Werkzeuge in einer einzelnen ausführbaren Datei. Die Werkzeuge kommen mit weniger Funktionen daher, eignen sich durch die geringe Größe aber gut für Embeddedsysteme. Entsprechend beliebt ist Busybox bei diversen Geräteherstellern, nicht immer unter Einhaltung der Lizenzbedingungen.

Wiederholt ist das SFLC im Namen der Busybox-Autoren gegen Gerätehersteller wegen GPL-Verletzungen vorgegangen, zunächst ohne Gerichte einzuschalten. So auch in den aktuellen Fällen.

Die Klagen seien das letzte Mittel zur Durchsetzung der Lizenz, so SFLC-Justiziar Aaron Williamson. Die Busybox-Autoren und das SFLC fordern von den Unternehmen die Veröffentlichung des Quellcodes ihrer Software, wie es die GPL verlangt, unter der der von den Unternehmen verwendete Code steht.

Seit Gründung des SFLC im Jahr 2005 hat die Institution mehr als 100 Fälle in Sachen GPL-Verletzungen für verschiedene Klienten bearbeitet. Zumeist seien die Lizenzverletzer dabei freiwillig den Forderungen nachgekommen. Lediglich in sechs Fällen wurden bislang Klagen eingereicht.


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