Busybox-Entwickler verklagen Extreme Networks
Weitere Klage wegen GPL-Verletzung
Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat im Namen der Busybox-Entwickler die Firma Extreme Networks verklagt. Wie auch andere Unternehmen, die zuvor schon verklagt wurden, setzt Extreme Networks Busybox in seinen Produkten ein, ohne den entsprechenden Quelltext anzubieten. Das verstößt gegen die GNU General Public License (GPL).
Man habe versucht, sich mit Extreme Networks zu einigen, doch die Firma habe nicht reagiert, heißt es vom SFLC. Daher wurde Klage im Namen der Busybox-Entwickler Erik Andersen und Rob Landley eingereicht. Denn Extreme Networks setzt Busybox, eine Sammlung von Unix-Werkzeugen speziell für Embedded-Geräte, in ihren Produkten ein. Die Software unterliegt der GPL. Anders als die Lizenz es vorschreibt, bietet Extreme Networks jedoch die passenden Quelltexte nicht an.
Seit November 2007 hat das SFLC sechs Klagen für die Busybox-Programmierer eingereicht. Zu einer Verhandlung kam es bisher nie. Die Parteien einigten sich stets außergerichtlich. Die Beklagten veröffentlichten die Quelltexte und benannten einen "Open Source Compliance Officer", der künftige Lizenzverstöße verhindern soll. Außerdem wurde eine nicht genannte Summe an die Kläger gezahlt.
Noch keine Einigung gab es bisher bei den Klagen gegen Bell Microproducts und Super Micro Computer. In den USA wurde die Gültigkeit der GPL noch nicht vor Gericht verhandelt. In Deutschland hingegen bestätigten Gerichte mehrmals die Gültigkeit der Lizenz.
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