Jörg Tauss ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe ließ seine Begründung nicht gelten, er habe als Bundestagsabgeordneter das Recht, eigenständig in der Szene zu recherchieren. Tauss habe aber kein sexuelles Interesse an den Abbildungen gehabt, so das Gericht laut Tauss' Anwalt.