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Urteil aus Hamburg: Cyberbunker muss Zugang zu The Pirate Bay blockieren

Der Verband der US-Filmwirtschaft hat in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen den Provider Cyberbunker erwirkt. Danach darf Cyberbunker keine Anfragen mehr an den Bittorrent-Tracker The Pirate Bay weiterleiten.
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Hollywood gibt nicht auf, der Kampf gegen The Pirate Bay wird fortgesetzt. Das neue Kapitel in dem Katz-und-Maus-Spiel fand am 6. Mai 2010 beim Hamburger Landgericht sein vorläufiges Ende. Dort erwirkte der internationale Ableger des US-Lobbyverbandes der großen Filmstudios (Motion Pictures Association, MPA) in einem Zivilprozess eine einstweilige Verfügung gegen den Routing-Provider CB3ROB(öffnet im neuen Fenster) (alias Cyberbunker).

Das Gericht verbot dem Provider und seinem deutschen Geschäftsführer, Anfragen an The Pirate Bay weiterzuleiten. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in einer Pressemitteilung mit. Die GVU unterstützte die MPA bei ihren Ermittlungen gegen Cyberbunker.

Nach Auffassung des Hamburger Gerichts ist Cyberbunker als Störer für die über The Pirate Bay begangenen Urheberrechtsverletzungen mit verantwortlich. Daher könne sich Cyberbunker nicht auf das Provider-Haftungsprivileg(öffnet im neuen Fenster) des Telemediengesetzes berufen. Es sei Cyberbunker zuzumuten, "die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern", so das Gericht.

GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy begrüßte die Entscheidung des Hamburger Landgerichts: "Wer, wie der Betreiber von Cyberbunker, Camouflage-Techniken im Internet anbietet, um damit digitalen Hehlern wie illegalen Portalseiten- und Trackerbetreibern zu helfen, ihr Geschäft abgeschirmt zu betreiben, muss zur Verantwortung gezogen werden."

Das Verfahren gegen Cyberbunker hatte vor knapp einem Jahr begonnen. Nach der Verurteilung der Pirate-Bay-Betreiber in Schweden wurden die Server ins Ausland verlagert. Cyberbunker bot The Pirate Bay Unterschlupf in einem ehemaligen Nato-Bunker in den Niederlanden und zog sich so den Zorn(öffnet im neuen Fenster) der MPA(öffnet im neuen Fenster) (Disney, Paramount, Sony, Twentieth Century Fox, Lions Gate, Universal und Warner Brothers) zu. Der Aufforderung, The Pirate Bay nicht länger zu unterstützen, kam Cyberbunker nicht nach. Das führte schließlich zu dem Verfahren in Deutschland, da die IP-Adresse des Pirate-Bay-Servers über Cyberbunker in Deutschland gemeldet ist. [von Robert A. Gehring]


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