Location-Based-Service: Apple will temporäre Apps patentieren
Sollte Apples Patentantrag in die Realität umgesetzt werden, könnte dem iPhone-Benutzer zum Beispiel automatisch eine App angeboten werden, die den Zugang zum lokalen Bibliothekskatalog ermöglicht, wenn der Anwender sich gerade dort aufhält. Restaurants könnten ihre Menükarten und eine Reservierungsfunktion für den späteren Besuch offerieren oder freie Plätze anzeigen.
Der Vorteil dieser neuen standortabhängigen Anwendung ist ihre temporäre Installation. Nach dem Patentantrag von Apple soll die App wieder deinstalliert werden, wenn der Nutzer den "Anwendungsumkreis" verlässt.
Der Dienst erfordert eine Standortbestimmung, die das iPhone zum Beispiel über GPS erhalten und weitergeben kann. Das wirft datenschutzrechtliche Fragen auf – denn die Auswertung dieser Daten müsste relativ zentral erfolgen. Apple könnte den Dienst selbst betreiben und muss so zumindest den Anbietern keine Daten über die Nutzer übermitteln, die sich im "Dunstkreis" ihrer Apps bewegen. Außerdem müsste ein Kartenservice zur Verfügung gestellt werden, auf dem die Apps verortet werden.
Apples Patentanträge müssen wie üblich nicht in konkreten Produkten enden. Apples Patentantrag stammt vom November 2008, wurde aber erst Mitte Mai 2010 unter der Nummer 20100120450(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht.
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