Tauss-Anwalt
Staatsanwaltschaft betreibt "perfide Stimmungsmache"
Der Verteidiger von Jörg Tauss hat nach dem ersten Prozesstag schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Der frühere Medienexperte der SPD habe nur seinen Job gemacht.

Der frühere SPD-Politiker Jörg Tauss hat sich heute vor dem Landgericht Karlsruhe gegen den Vorwurf des illegalen Besitzes von Kinderpornografie verteidigt. Sein Anwalt Jan Mönikes sagte Golem.de: "Der erste Prozesstag hat - wie auch nicht anders erwartet - aus Sicht der Verteidigung in der Sache nichts Neues gebracht." Tauss habe nie bestritten, sich als zuständiger Abgeordneter mit dem Thema Kinderpornografie beschäftigt zu haben. Auch habe er den Besitz und den Austausch solcher Abbildungen stets eingeräumt. "Daher ist es unnötig, wenn die Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt rund eineinhalb Stunden lang aus ihrer Anklageschrift die detaillierte Beschreibung jedes einzelnen Bildes verliest."
Dies erwecke den Eindruck eines weiteren Versuchs einer "perfiden Stimmungsmache der Staatsanwaltschaft - nun auch im Gerichtssaal", so Mönikes wörtlich. Die geringe Größe und niedrige Qualität der Abbildungen jedenfalls entsprachen durchaus dem Bild einer Verwendung zur Absicherung von Kontakten zum Zugang in einschlägige Kreise, wie es Jörg Tauss zeichnet, sagte der Anwalt.
Die Frage, ob Tauss als der für dieses Thema seinerzeit politisch verantwortliche Fachpolitiker eigene Recherchen anstellen durfte, weil er den Aussagen des BKA und von Ursula von der Leyen nicht geglaubt und ihre Zahlen und Argumente für falsch und vorgeschoben gehalten hat, werde damit nicht beantwortet.
Der frühere SPD-Medienexperte und jetzige Politiker der Piratenpartei hatte erklärt, die Abbildungen zur sexuellen Gewalt gegen Kinder besessen zu haben, um unabhängig vom BKA in der Szene ermitteln zu können. Das BKA hatte 2009 intensiv mit Gutachten und Stellungnahmen den Plan der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen für die Einführung von Internetsperren gegen Kinderpornografie unterstützt. Tauss hatte dies als untauglich abgelehnt, und an die Gefahr des Aufbaus eines Zensurnetzwerkes über die Internetsperren erinnert. Er habe eigenständig in der Kinderpornoszene ermittelt, um die tatsächlichen Verbreitungswege offenzulegen, die über geschlossene Benutzergruppen verliefen, kaum aber über Webseiten, wie Leyen und das BKA behauptet hatten. "Sie kommen dem überhaupt auch nur nahe, wenn sie szenetypisch auftreten und selbst 'Material', sozusagen als Eintrittskarte, anzubieten haben. 'Ich schicke Dir und Du schickst mir - so sind wir beide abgesichert'", begründete er im März 2010.
Tauss berief sich auf das Strafgesetzbuch, das den Besitz illegaler Pornografie im Rahmen "dienstlicher oder beruflicher Pflichten" wie bei Polizisten, Jugendschützern oder Psychologen straffrei stelle. "Ich habe mich unorthodox um das Thema gekümmert", sagte er heute vor Gericht.
Seine Verteidiger Michael Rosenthal aus Karlsruhe und Mönikes aus Berlin brachten vor Gericht vor, die Staatsanwaltschaft wolle als Fortsatz des Justizministeriums einen Kritiker des Internetsperren mundtot machen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
irgendein Bernd bezieht sich vermutlich darauf, dass bei einer Pressekonferenz der Frau...
Stimmt, der Videobeitrag sagt soo viel über Tauss' Fall.. Nichts weiter als Hetze. Der...
Ich bin sogar so engstirnig, das ich Lästermäuler ohne registrierten Nick (wenn nicht...
Dein Nickname passend zu deiner Aussageabsicht gewählt, sagt schon viel über die...