P2P-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich. Tauschbörsen und Anbieter von Peer-to-Peer-Software können zur Verantwortung gezogen werden, wenn mit ihrer Software Urheberrechtsverletzungen begangen werden, das entschied jetzt der US-Supreme-Court, der oberste Gerichtshof der USA, wie diverse US-Medien übereinstimmend berichten. In der Berufungsinstanz waren die beteiligten Filmstudios und Plattenfirmen noch mit ihrer Klage gegen Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com gescheitert.