Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat beim Deutschen Bundestag eine Petition gegen die geplante Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) eingereicht. Bürger können sich nun daran beteiligen. Mit dem Gesetz soll eine Grundlage für Onlinedurchsuchungen durch das BKA geschaffen werden.
FDP-Innenexpertin Gisela Piltz hat sich gegen die Forderung des Verfassungsschutzes gewandt, künftig Onlinedurchsuchungen durchführen zu dürfen.
Bayern gibt sich mit dem Berliner Kompromiss zu Onlinedurchsuchungen nicht zufrieden. Bayerns Justizministerin Beate Merk kündigte eine Ausweitung der Onlinedurchsuchung auf weitere Bereiche an. Auch in die Wohnung sollen Strafverfolger "selbstverständlich" eindringen dürfen.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) wehrt sich gegen Pläne, Onlinedurchsuchungen auf Seiten der Provider durchzuführen. Der Verband fürchtet einen Imageschaden für Provider sowie deren Geschäftskunden. Zugleich betont der Verband die Bereitschaft, mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat sich distanziert zur Einigung der Großen Koalition auf das BKA-Gesetz geäußert. Der SPD-Angeordnete und Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy, schließt derweil Änderungen an dem Gesetzestext zu Onlinerazzien im Bundestag nicht aus.
Die Bundesminister Schäuble (CDU) und Zypries (SPD) haben den anhaltenden Streit zwischen dem Bundesinnen- und dem -justizministerium über die Vorgehensweise bei Onlinedurchsuchungen beigelegt. Die im geplanten BKA-Gesetz enthaltenen Regelungen sollen dem Vernehmen nach nun aber ein heimliches Betreten der Wohnung ausschließen.
Die vom Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Onlinedurchsuchung soll offenbar auch Daten von internetfähigen Mobilgeräten wie BlackBerry, PDA und iPhone erfassen. Das hat die Bundesregierung nach einem Bericht der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post jetzt erstmals offiziell bestätigt.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungerichts in Sachen Onlinedurchsuchung wollte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble diese eigentlich recht schnell gesetzlich umsetzen. Doch Union und SPD sind sich bei der konkreten Umsetzung offenbar nicht einig. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz lehnt es ab, für die Onlinedurchsuchung in die Wohnung eines Verdächtigen einzudringen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 dem Gesetzgeber strikte Regeln für Onlinedurchsuchungen auferlegt. Zu deren Einhaltung drängt nun der Deutsche Anwaltverein (DAV), der befürchtet, dass diese im geplanten BKA-Gesetz nicht ausreichend gewürdigt werden. Dort wird befürchtet, dass Berufsgeheimnisträger wie Pfarrer und Anwälte und ihre Gesprächspartner nicht mehr ausreichend vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen geschützt werden könnten.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes, das wegen seiner Regelungen zur Online-Durchsuchung für nichtig erklärt wurde, will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Online-Durchsuchungen nun "so rasch wie möglich" über das neue BKA-Gesetz einführen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verbietet die heimliche Online-Durchsuchung wie sie im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist. Die konkrete Fassung des Gesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Allerdings lässt das Gericht eine kleine Hintertür offen, führt aber zugleich ein neues Grundrecht ein.
Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, dem 27. Februar 2008, sein Urteil über die umstrittene Online-Durchsuchung fällen, die es im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz gibt. Die SPD geht davon aus, dass es kein grundsätzliches Nein gibt - und dann die Möglichkeit zu Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz festschreiben.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Es sieht die Möglichkeit einer Online-Durchsuchung vor. Das Gesetz ist jedoch nach den Worten Herrmanns enger gefasst als das nordrhein-westfälische.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am 27. Februar 2008 das Urteil zur Online-Durchsuchung verkünden. Das teilte das Gericht heute mit. Die Urteilsverkündung ist für 10:00 Uhr angesetzt.
Aus Dokumenten, die der Website Wikileaks zugespielt wurden, geht hervor, was sich der Freistaat Bayern das Abhören von Skype-Telefonaten und das Ausspionieren der Skype-Buddy-Liste kosten lässt.
Der Freistaat Bayern will seinem Verfassungsschutz im Alleingang Online-Durchsuchungen gegen Terrorverdächtige erlauben. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will dazu schon im Februar 2008 einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen.
Innenpolitiker fordern immer mehr Kompetenzen, um die Bürger zu überwachen. Viele Bürger wollen sich das nicht gefallen lassen: Manche demonstrieren, andere klagen - und wieder andere überwachen die Überwacher.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte im Frühjahr 2006 einen Trojaner auf dem Rechner des Berliner Islamisten Reda Seyam installiert. Das Einfallstor war eine E-Mail, deren Anhang den Trojaner enthielt. Reda Seyam fiel offensichtlich auf den Trick herein und öffnete ihn.
Bei der SPD scheint sich die Einstellung zu Online-Durchsuchungen zu ändern. In einem Interview mit dem Stern erklärte SPD-Fraktionschef Peter Struck, er sei für die Online-Durchsuchung, wenn rechtsstaatliche Bedingungen wie erhebliche Verdachtsmomente und ein Richtervorbehalt eingehalten würden.
Während die Regierungskoalition weiterhin auf die umstrittene Online-Durchsuchung setzt, hält der stellvertretende Generalbundesanwalt sie für kein Wundermittel zur Terrorismusbekämpfung. Er empfiehlt, traditionelle Methoden effektiver einzusetzen.
Telekommunikationsdaten sind nur Daten, die bereits verschickt worden sind, meint die Bundesregierung. Vorher abgefangene Daten fallen demnach nicht unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses des Grundgesetzes.
In einem Interview mit der Wirtschaftswoche betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass man die Online-Durchsuchungen nicht für die Steuerfahndung einsetzen wird, da dies die Verfassung nicht zulasse. Schäuble zitierte dabei das Bundesverfassungsgericht, dass einen geschützten Raum der persönlichen Lebensführung betonte.
Ungeachtet der Widerstände, die der Online-Durchsuchung aus fast allen Lagern entgegenschlagen, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sein Lieblingsprojekt nach Informationen des Spiegel jetzt wiederbelebt und den Entwicklungsstopp für den "Bundestrojaner" aufgehoben.
Der IT-Branchenverband Bitkom erwartet, dass die Vorratsdatenspeicherung kommt und damit auch eine Menge Probleme für Provider und Dienste-Anbieter entstehen. Denn bei den geplanten Gesetzen zur Verbindungs-Überwachung von Telefon und Internet ist längst noch nicht alles geklärt. Auf der Systems forderte Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf, dass die Regelungen praxisgerecht sein müssen und nicht übers Ziel hinausschießen dürfen.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl, hat wegen der massiven Vorbehalte in der Bevölkerung, aber auch in der Politik gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen eine parlamentarische Kontrolle ins Spiel gebracht. Diese soll zusätzlich zum Richtervorbehalt dafür sorgen, dass von der Online-Durchsuchung nicht unverhältnismäßig Gebrauch gemacht wird.
In Karlsruhe hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über eine Beschwerde zum Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen begonnen. Der Prozess gilt als Testlauf für die Rechtmäßigkeit der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderten "Online-Durchsuchung" von privaten Computern über das Internet.
Kurz bevor sich das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch dieser Woche mit dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz und damit erstmals mit den Online-Durchsuchungen befassen wird, droht der Großen Koalition im Streit um das Fahndungsinstrument eine neue Front: Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz hervorgeht, setzt der Zollfahndungsdienst derzeit in zwei Fällen die gleiche umstrittene Technik ein.
Am Wochenende versammelten sich in Berlin mehrere Tausend Demonstranten, um ein Zeichen gegen Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen und staatliche Überwachung zu setzen. Die Veranstalter sprechen von der größten Datenschutzdemonstration seit 20 Jahren.
Unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" rufen am kommenden Samstag, dem 22. September 2007, in Berlin rund 50 Organisationen zu einer Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf.
In der SPD wird der Widerstand gegen Online-Durchsuchungen schwächer. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) sagte dem Focus: "Wir werden das brauchen, und wenn wir es nur für ganz wenige Ausnahmefälle gebrauchen. Wir können uns nicht dumm stellen." Eine Einigung mit der Union könne es in dieser Frage jedoch nur geben, wenn Online-Durchsuchungen rechtsstaatlich klar geregelt würden, betonte Bruch.
Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der sächsischen Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sagte zu den Äußerungen von Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU), dass die Online-Durchsuchung unbedingt erforderlich sei, dass dies ein hilfloser Profilierungsversuch der Staatsregierung im Bereich innere Sicherheit sei.
Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble für die Onlinedurchsuchung privater Computer verstoßen nach Ansicht des früheren Bundesinnenministers Gerhart Rudolf Baum (FDP) gegen das Grundgesetz, wie er in einem Interview mit der Zeit betonte. Derweil machte sich Sachsens Justizminister für die Onlinedurchsuchung stark.
Auf rund 20 Seiten nimmt das Bundesinnenministerium (BMI) zu Fragen rund um Online-Durchsuchungen Stellung. Veröffentlicht wurden die Antworten auf Fragen des Bundesjustizministerium und der SPD-Bundestagsfraktion allerdings nicht vom BMI, sondern von Netzpolitik.org, denen die Dokumente zugespielt wurden.
In die Frage, wie die umstrittenen Online-Durchsuchungen funktionieren, will die Zeitschrift Chip etwas Licht gebracht haben. Demnach ist die als "Bundestrojaner" bezeichnete Software eher eine Wanze, eine Software die direkt durch den physikalischen Zugriff auf dem Rechner der Zielperson installiert wird. Die Behörden müssen sich also einen direkten Zugang zum System verschaffen, z.B. in die Wohnungen eines Verdächtigen eindringen.
Aussagen des Bundesjustizministeriums zufolge will Innenminister Wolfgang Schäuble die Reform des BKA-Gesetzes doch nicht ohne die Möglichkeit für die umstrittene Online-Durchsuchung von privaten PCs vornehmen lassen. Der Innenminister wies damit frühere Angaben der Justizministerin Zypries zurück.
Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gewünschten heimlichen Online-Durchsuchungen scheinen zumindest vorerst vom Tisch. Schäuble plane das BKA-Gesetzt, in dem diese verankert werden sollten, den Ländern ohne diesen Punkt vorzulegen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries der Berliner Zeitung.
Die von Bundesinnenminister Schäuble geforderten neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt werden nun doch ohne die umstrittenen Online-Durchsuchungen kommen. Die SPD will diese weitreichenden Befugnisse für verdeckte Durchsuchungen nicht ins BKA-Gesetz pressen. Erst soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abgewartet werden, in dem Online-Durchsuchungen gestattet sind.
Namhafte Anbieter von Anti-Spyware würden staatlichen Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung von Computern nicht helfen, selbst wenn sie sie dazu aufgefordert würden. Die IT-Sicherheitsfirmen würden auch Spionage-Software erkennen, wenn diese von staatlicher Seite stammen, wie eine Umfrage ergab.
Mit einer Internetaktion wollen die Grünen gegen die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) protestieren, zur Stärkung des Rechtsstaates Online-Durchsuchungen zuzulassen. Nach dem Willen von Schäuble sollen Strafverfolger unbemerkt in Computer über das Internet eindringen und alle darauf befindlichen Daten auslesen können.
In der Debatte um den so genannten "Bundestrojaner", der das heimliche Durchsuchen der Festplatten von privaten PCs ermöglichen soll, hat der Innen-Experte der SPD nun Bedingungen genannt, unter denen er sich ein entsprechendes Gesetz vorstellen kann. So sollen die Aktionen stets von einem Richter genehmigt werden müssen und dürften zudem nicht ganz ohne Wissen des Verdächtigten ablaufen.
Der Bundestag hat am heutigen 25. Mai 2007 das Gesetz zum Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert verabschiedet. Der neue Paragraf im Strafgesetzbuch soll Computerkriminalität bekämpfen. Der Chaos Computer Club (CCC) kritisiert das neue Gesetz, weil damit die Arbeit von Administratoren und Sicheheitsexperten massiv behindert wird.
Nach einem Bericht des Tagesspiegel wollen Politiker von SPD und Union eine Anpassung des Grundrechtskatalogs (Artikel 1 bis 19) vornehmen und ein neues Grundrecht für die Freiheit im Internet einführen. Die SPD verfolgt dabei jedoch etwas andere Ziele als die CDU.
Die Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger wird immer mehr zum Zankapfel innerhalb der Koalition. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, fordert von der Union, die geplante gesetzliche Regelung "auf Eis zu legen", bis das Bundesverfassungsgericht über ein Landesgesetz entschieden hat, in dem der umstrittene Einsatz erlaubt wird.
Dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer "Dienstvorschrift" vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) stattfinden, ärgert die Grünen, die von dieser Anweisung offensichtlich nichts wussten, schreibt der Focus.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll nach dem Bekanntwerden der Praxis der Geheimdienste, PC-Durchsuchungen online durchzuführen, nun die Konsequenz gezogen und diese Herangehensweise untersagt haben, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Wie lange die Aussetzung gilt, wurde nicht bekannt.
Auf Antrag der FDP hat die Bundesregierung in einer Sitzung des Innenausschusses zugegeben, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer "Dienstvorschrift" vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) stattfinden würden. Die Bundestagsfraktionen von FDP und Grünen reagierte mit scharfer Kritik und wirft den Verantwortlichen eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vor.
Wie eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion an die deutsche Bundesregierung ergeben hat, ist noch nicht geklärt, wie eine mögliche Online-Durchsuchung technisch umsetzbar ist. Die entsprechende Antwort liegt Golem.de vor. Nachdem der Bundesgerichtshof im Februar 2007 Online-Durchsuchungen für unzulässig erklärt hat, will die Bundesregierung die Strafprozessordnung entsprechend ändern.
Im Interview mit der "Tageszeitung" hat sich BKA-Präsident Jörg Ziercke dafür ausgesprochen, private Computer über das Internet zu durchsuchen. Die dafür notwendigen Maßnahmen würden keine Sicherheitslücken ausnutzen und seien unter anderem zur Terrorbekämpfung notwendig.
Nach einer Anfrage der FDP hält die Bundesregierung schon bisher Online-Durchsuchungen ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage für rechtmäßig. Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff hatte eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Der erklärte nun zusammen mit der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz, dass die Regierung die Öffentlichkeit in der Diskussion um Online-Durchsuchungen bisher getäuscht habe.
Der jedes Jahr vom Chaos Computer Club (CCC) anlässlich der CeBIT verliehene Preis CCCeBIT geht dieses Mal an das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen für den so genannten Bundestrojaner. Damit werden die Pläne kritisiert, verdeckte Online-Durchsuchungen durchzuführen.