Schäuble: Onlinedurchsuchung nicht für Steuerfahndung nutzen
SPD wird laut Bundesinnenminister bald der Online-Durchsuchung zustimmen
In einem Interview mit der Wirtschaftswoche betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass man die Online-Durchsuchungen nicht für die Steuerfahndung einsetzen wird, da dies die Verfassung nicht zulasse. Schäuble zitierte dabei das Bundesverfassungsgericht, dass einen geschützten Raum der persönlichen Lebensführung betonte.
Im Gesetzentwurf zur Online-Untersuchung gehe es nur gegen den Terrorismus, nicht aber um die Steuerfahndung, betonte der CDU-Politiker im Gespräch mit der Wirtschaftswoche. Schäuble ist sich sicher, dass die SPD der Online-Durchsuchung bald zustimmen wird. Ihr gehe es nur um ihre Umfragewerte, in der Sache sei es aber nicht ernsthaft umstritten, dass das Verfahren notwendig sei, so der Politiker gegenüber der Wirtschaftswoche.
Schäuble machte als neues Terroropfer das westliche Finanzsystem aus. Hier müssen kritische Infrastrukturen vor dem physischen Zugriff der Gegner geschützt werden, aber auch Hacker und Attacken durch Computerviren seien ein reales Risiko.
Wie man der Gefahr beikommen will, sagte der Bundesinnenminister nicht.
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Der Trojaner könnte ja mal bei einer Firma landen, die zu groß ist, um ihre Abrechnungen...
Das Schöne an der Demokratie ist, dass solche Positionen wie die u.g. jeden, der sie in...
...wird die Anwendung konsequent ausgeweitet.
Ja, warum denn nun nicht ? Bietet sich doch förmlich an, Verfassungen kann man doch...