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Online-Durchsuchung vor dem Verfassungsgericht

Verhandlung über nordrhein-westfälisches Verfassungsschutzgesetz beginnt. In Karlsruhe hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung über eine Beschwerde zum Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen begonnen. Der Prozess gilt als Testlauf für die Rechtmäßigkeit der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderten "Online-Durchsuchung" von privaten Computern über das Internet.
/ Nico Ernst
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Als bisher einziges Bundesland hat NRW seit Ende 2006 ein Verfassungsschutzgesetz, das die Online-Durchsuchung von Computern ausdrücklich erlaubt . Der Bundesgerichtshof hatte dieses Vorgehen jedoch schon zuvor für illegal erklärt . Damit befindet sich die vor allem von Schäuble geforderte Online-Durchsuchung rechtlich in der Schwebe – der Bundesinnenminister will im Rahmen einer Novelle des BKA-Gesetzes eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Maßnahme schaffen.

Doch bereits seit 2006 ist eine Klage gegen das NRW-Gesetz anhängig, die seit dem 10. Oktober 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. Geklagt hatten der frühere Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP), ein Mitglied der Linkspartei, die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann sowie zwei weitere Rechtsanwälte. Die Kläger sehen durch das Verfassungsschutzgesetz in NRW gleich drei Grundrechte verletzt: die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Fernmeldegeheimnis.

Anders als beim von Wolfgang Schäuble geforderten so genannten "Bundestrojaner" geht es bei dem jetzt zur Prüfung anstehenden Gesetz in NRW nicht um Befugnisse der Polizei, sondern des Verfassungsschutzes. In einem aktuellen Interview(öffnet im neuen Fenster) mit der Taz betonte der Chef des NRW-Verfassungsschutzes Hartwig Möller, die Beschlagnahmung von PCs sei für die Arbeit seiner Behörde keine Alternative. Dem Verfassungsschutz gehe es um langfristiges Beobachten, nicht um punktuelle Maßnahmen zur Ahndung von Straftaten.

Die Mittel dafür sollen jedoch dieselben sein: Sowohl das NRW-Gesetz als auch die geplante Novelle des BKA-Gesetzes sehen die Einschleusung von Schnüffelprogrammen in die Rechner von Privatanwendern vor. Daher gilt die laufende Verhandlung als Prüfstein für die Frage, wie weit und mit welchen Mitteln der Staat auf private Daten zugreifen darf. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird nicht vor Anfang 2008 erwartet.


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