Online-Durchsuchung - Technische Umsetzung noch unklar
Wie die Bundesregierung auf die Golem.de vorliegende Anfrage der FDP-Fraktion erklärt, prüft das Bundeskriminalamt "derzeit die technische Umsetzbarkeit einer Online-Durchsuchung im Rahmen eines Entwicklungsprojektes" . Noch ist nicht bekannt, wie eine solche Online-Durchsuchung als polizeiliches Mittel tauglich ist. Im Fokus dieser Untersuchungen stehen die Fragen, wie die ermittelten Daten vor Gericht verwertet werden können, wie eine Weiterverbreitung der dazu verwendeten Programme verhindert werden kann und wie weitere unerwünschte Effekte ausgeschlossen werden können.
Auch wenn die missbräuchliche Nutzung der von den Ermittlungsbehörden einzusetzenden Programme für eine Online-Durchsuchung von unbefugten Dritten noch ungeklärt ist, geht die Bundesregierung dennoch davon aus, dass dies wirksam verhindert werden kann. Nähere Angaben dazu gab es nicht. Auch das Entdeckungsrisiko einer Online-Durchsuchung wird von der Bundesregierung als gering eingestuft, ohne dies allerdings zu erklären.
"Absprachen mit Herstellern von Software werden dabei nicht angestrebt" , heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Unklar ist, ob hiermit gemeint ist, dass Anbieter von Sicherheitssoftware Schlupflöcher bereitstellen müssen, damit die Ermittlungsbehörden auf Rechner zugreifen können, die durch entsprechende Maßnahmen eigentlich vor einer unerkannten Online-Durchsuchung geschützt sind. Auch die "Schaffung von Sicherheitslücken wird nicht angestrebt" , beteuert die Bundesregierung. Ob dieses Vorhaben auch nach Abschluss der Prüfung des Bundeskriminalamts gilt, bleibt allerdings offen.



