SPD nennt Bedingungen für Zustimmung zur Online-Durchsuchung
Zuvor hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die bisher ablehnende Haltung der SPD zur Online-Durchsuchung in einem Interview(öffnet im neuen Fenster) mit der "Sächsischen Zeitung" kritisiert: "Ich kann nicht richtig verstehen, warum diejenigen, die Online-Durchsuchungen früher zugelassen haben, jetzt sagen: Wir wissen gar nicht, ob man das braucht und ob man es kann." Schäuble spielte damit darauf an, dass noch unter der rot-grünen Bundesregierung Online-Durchsuchungen stattgefunden hatten , die der Bundesgerichtshof später untersagte .
Eine Legitimation für diese Maßnahmen erhofft sich Schäuble durch ein neues BKA-Gesetz, das ursprünglich noch vor der Sommerpause beschlossen werden sollte. Vor allem durch die anhaltende Debatte um Online-Durchsuchungen liegt der Entwurf jedoch vorerst auf Eis. Der taz liegt der 74-seitige Entwurf eigenen Angaben nach vor(öffnet im neuen Fenster) . In dem Papier ist, so die taz, von einem "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" die Rede. Dieser solle mit einem einzelnen Richterbeschluss für drei Monate mit der Möglichkeit einer Verlängerung gewährt werden.
In den nächsten sechs Wochen sollen Gespräche einer Arbeitsgruppe einen Konsens zwischen den Koalitionsparteien bringen. Daran sind neben Vertretern von CDU und SPD auch Beamte des Justizministeriums beteiltigt, die Leitung wird der Innenstaatssekretär August Hanning übernehmen.



