CDU: Parlamentarische Kontrolle von Online-Durchsuchungen
Eine solche Kontrolle könnte darin bestehen, dass entweder bereits bei Antragstellung oder unverzüglich nach Beendigung der Maßnahme die G-10-Kommission oder das parlamentarische Kontrollgremium in geeigneter Weise über die Maßnahme zu informieren ist, so Uhl.
Der CSU-Politiker meint, dass die Online-Durchsuchung für die Sicherheitsbehörden notwendig ist. Durch Telefon- und Wohnraumüberwachung könnten die Ermittlungsbehörden nicht immer zum Ziel kommen. Neben der Überwachung der Internet-Telefonie oder anderen verdeckten Maßnahmen sollte vielfach kolportierte heimliche PC-Durchsuchung von Tatverdächtigen als weitere Erkenntnisquelle dazukommen.
Uhl ist der Meinung, dass der technische Fortschritt nicht zu eklatanten Sicherheitslücken führen darf. Sicherheitsbehörden müssen rechtlich und technisch in die Lage versetzt werden, mit dem aktuellen Stand der Informations- und Kommunikationstechnik Schritt zu halten.
"Falls das Bundesverfassungsgericht der Auffassung ist, dass der jetzige verfassungsrechtliche Rahmen für eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht ausreicht, ist der Verfassungsgesetzgeber aufgerufen, einen entsprechenden Rahmen zu schaffen" , so Uhl abschließend.



