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CDU: Parlamentarische Kontrolle von Online-Durchsuchungen

Notfalls soll die Verfassung geändert werden. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl, hat wegen der massiven Vorbehalte in der Bevölkerung, aber auch in der Politik gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen eine parlamentarische Kontrolle ins Spiel gebracht. Diese soll zusätzlich zum Richtervorbehalt dafür sorgen, dass von der Online-Durchsuchung nicht unverhältnismäßig Gebrauch gemacht wird.
/ Andreas Donath
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Eine solche Kontrolle könnte darin bestehen, dass entweder bereits bei Antragstellung oder unverzüglich nach Beendigung der Maßnahme die G-10-Kommission oder das parlamentarische Kontrollgremium in geeigneter Weise über die Maßnahme zu informieren ist, so Uhl.

Der CSU-Politiker meint, dass die Online-Durchsuchung für die Sicherheitsbehörden notwendig ist. Durch Telefon- und Wohnraumüberwachung könnten die Ermittlungsbehörden nicht immer zum Ziel kommen. Neben der Überwachung der Internet-Telefonie oder anderen verdeckten Maßnahmen sollte vielfach kolportierte heimliche PC-Durchsuchung von Tatverdächtigen als weitere Erkenntnisquelle dazukommen.

Uhl ist der Meinung, dass der technische Fortschritt nicht zu eklatanten Sicherheitslücken führen darf. Sicherheitsbehörden müssen rechtlich und technisch in die Lage versetzt werden, mit dem aktuellen Stand der Informations- und Kommunikationstechnik Schritt zu halten.

"Falls das Bundesverfassungsgericht der Auffassung ist, dass der jetzige verfassungsrechtliche Rahmen für eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht ausreicht, ist der Verfassungsgesetzgeber aufgerufen, einen entsprechenden Rahmen zu schaffen" , so Uhl abschließend.


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