Online-Durchsuchung: Schäuble fährt Softwareentwicklung hoch
Per Erlass erlaubte Schäuble am Dienstag, dem 13. November 2007, dem Bundeskriminalamt (BKA) nach Informationen des Spiegel, die Arbeit an einer entsprechenden Software wieder aufzunehmen und neues Personal einzustellen. Nachdem der Bundesgerichtshof im Februar 2007 festgestellt hatte, für die heimliche Ermittlungsmaßnahme fehle jede Rechtsgrundlage, hatte Schäuble nicht nur deren Anwendung untersagt, sondern auch die Entwicklung der Technik gestoppt.
Bereits bewilligte Mittel in Höhe von mehreren hunderttausend Euro für die Arbeit an der "Remote Forensic Software" wurden daraufhin eingefroren, zwei dafür vorgesehene Personalstellen nicht besetzt. Diesen Entwicklungsstopp nahm Schäuble mit einem neuen "Aufhebungserlass" jetzt zurück.
Zuvor hatte sich Schäuble eigens im Haushaltsausschuss für die Freigabe eingesetzt und offenbar auch bei SPD-Innenpolitikern Rückendeckung geholt. Eine baldige rechtliche Grundlage wird damit indes nicht wahrscheinlicher, so die Einschätzung des Spiegel.
Zuletzt hatte eine Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht schwerwiegende Bedenken bei den Karlsruher Richtern zutage gebracht. Dessen ungeachtet ist das Innenministerium anscheinend der Auffassung, die Sicherheitsbehörden müssten sich technisch darauf vorbereiten. Für den Fall, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werde, schrieb die Bundesregierung jetzt auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz, "muss eine funktionsfähige Software zur Verfügung stehen" , so der Spiegel.
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