FDP: Online-Durchsuchungen schon jetzt legal?
Bundesregierung soll Öffentlichkeit getäuscht haben
Nach einer Anfrage der FDP hält die Bundesregierung schon bisher Online-Durchsuchungen ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage für rechtmäßig. Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff hatte eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Der erklärte nun zusammen mit der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz, dass die Regierung die Öffentlichkeit in der Diskussion um Online-Durchsuchungen bisher getäuscht habe.
Auf die Frage nach der gesetzlichen Grundlage zu den von Bundesinnenminister Schäuble verlangten Online-Durchsuchungen hatte die Bundesregierung erklärt, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe schon jetzt das Recht zu Online-Durchsuchungen.
Die Regierung bezieht sich dabei auf § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Dessen Wortlaut benennt zulässige Methoden der Informationsbeschaffung, sieht ausdrücklich allerdings keine Online-Durchsuchungen vor.
Ob das als rechtliche Grundlage ausreicht, ist mehr als zweifelhaft, wie das Innenministerium ja auch sofort einräumte, so die FDP-Politiker. Mit der Antwort erwecke die Bundesregierung allerdings den Verdacht, dass sie umfangreicher als bisher zugegeben Online-Durchsuchungen praktiziert habe, ohne dass eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür existiert, kritisierte die FDP.
Die Oppositionspartei hält es für einen Skandal und behauptet, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit über ihre Haltung zu Online-Durchsuchungen in einem wesentlichen Punkt getäuscht habe.
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kann man sich gegen angriffe von außen schützen. Das Problem dabei ist wohl eher, wenn...
Das denk ich auch jedesmal. :-( DER mündige Bürger, daß ich nicht lache!
Nein, das war der Bundesgerichtshof: http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url...