FDP: Online-Durchsuchungen schon jetzt legal?
Auf die Frage nach der gesetzlichen Grundlage zu den von Bundesinnenminister Schäuble verlangten Online-Durchsuchungen hatte die Bundesregierung erklärt, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe schon jetzt das Recht zu Online-Durchsuchungen.
Die Regierung bezieht sich dabei auf § 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Dessen Wortlaut benennt zulässige Methoden der Informationsbeschaffung, sieht ausdrücklich allerdings keine Online-Durchsuchungen vor.
Ob das als rechtliche Grundlage ausreicht, ist mehr als zweifelhaft, wie das Innenministerium ja auch sofort einräumte, so die FDP-Politiker. Mit der Antwort erwecke die Bundesregierung allerdings den Verdacht, dass sie umfangreicher als bisher zugegeben Online-Durchsuchungen praktiziert habe, ohne dass eine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür existiert, kritisierte die FDP.
Die Oppositionspartei hält es für einen Skandal und behauptet, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit über ihre Haltung zu Online-Durchsuchungen in einem wesentlichen Punkt getäuscht habe.
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