Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Warten auf das Verfassungsgericht: Online-Razzien ohne SPD

Kanzlerin und Innenminister muss Schlappe einstecken. Die von Bundesinnenminister Schäuble geforderten neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt werden nun doch ohne die umstrittenen Online-Durchsuchungen kommen. Die SPD will diese weitreichenden Befugnisse für verdeckte Durchsuchungen nicht ins BKA-Gesetz pressen. Erst soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz abgewartet werden, in dem Online-Durchsuchungen gestattet sind.
/ Jens Ihlenfeld
29 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Gegenüber der Welt(öffnet im neuen Fenster) sagte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, dass man die Online- Durchsuchung vom BKA-Gesetz gesondert verhandeln wolle. Es sei klüger, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erst abzuwarten. Es wird im März 2008 erwartet. Selbst ohne Online-Razzia-Genehmigung dürfte die Gesetzes-Novellierung erst Anfang 2008 in Kraft treten, schätzt Wiefelspütz. Der Druck des Koalitionspartners, das Vorhaben schneller abzuschließen, sei völlig überzogen, sagte er der Welt.

Selbst Bundeskanzlerin Merkel hatte es einen Herzenswunsch genannt, dass das BKA die "richtigen Möglichkeiten" schon im Herbst 2007 erhalte. Daraus wird nun wohl nichts, denn die Arbeitsgruppe aus Innen- und Justizministerium, die sich mit der Online-Razzia beschäftigt, soll erst wieder im August tagen, erfuhr die Welt.

Das Thema könnte in den Wahlkämpfen in Hessen, Niedersachsen und Hamburg genutzt werden, deutete sich an. Dann könnte es auf unbestimmte Zeit vertagt werden. In Hessen hat die CDU die absolute Mehrheit(öffnet im neuen Fenster) im Parlament, in Niedersachsen regiert eine CDU-FDP-Koalition(öffnet im neuen Fenster) und in Hamburg regiert die CDU mit einer absoluten Mehrheit(öffnet im neuen Fenster) in der Hamburgischen Bürgerschaft.


Relevante Themen