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Schäuble: Neue Strafprozessordnung für Online-Durchsuchung

Innenminister fordert Gesetzesänderung. Nach der Verkündung eines Urteils des Bundesgerichtshofs, nach dem die heimliche Online-Durchsuchung von Computern eines Beschuldigten für nicht rechtens erklärt wurde, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Stellungnahme veröffentlicht. Er fordert eine baldige Gesetzesänderung.
/ Nico Ernst
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Schon nach einem ersten Urteil des BGH hatte sich Schäuble dafür ausgesprochen, die umstrittene Online-Durchsuchung auf eine rechtliche Basis zu stellen. "Das ist formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung", sagte Schäuble Mitte Dezember 2006 der "Rheinischen Post". Dem hatte der BGH nun in einer Berufungsverhandlung abermals widersprochen. In einer vorbereiteten Erklärung(öffnet im neuen Fenster) hat Schäuble nun gefordert, die Strafprozessordnung schnell zu ändern:

"Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden."


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