SPD-Innenminister Bruch will Online-Durchsuchungen zulassen
Bruch hob hervor, dass es einen Straftatenkatalog geben müsse, bei dem die Onlinedurchsuchung erlaubt ist. Zudem müsse die Eingriffsschwelle hoch sein und ein Richter über die Maßnahme entscheiden, so der rheinland-pfälzische Innenminister. Unter diesen Voraussetzungen habe er kein Problem mit dem Eindringen in fremde Rechner.
Bruch widersprach allerdings Aussagen des Bundeskriminalamtes, dass es nur wenige Computer-Durchsuchungen geben werde. "Wir reden jetzt über acht bis zehn Fälle. Ich glaube, es wird mehr" , sagte der rheinland-pfälzische Innenminister. Er erwähnte gegenüber dem Focus auch die Einschätzung seiner Landespolizei, dass künftig fast der gesamte Telefonverkehr verschlüsselt über das Internet abgewickelt werde. Was das zur Konsequenz für Überwachungsmaßnahmen haben wird, sagte er aber nicht.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jürgen Gehb, schloss nicht aus, dass für eine Online-Durchsuchung eine Grundgesetzänderung erforderlich sein wird. "Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts darf nicht dazu führen, dass das Instrument praktisch nicht einsetzbar ist. Notfalls müssen wir über eine Änderung der Verfassung nachdenken" , sagte Gehb dem Focus.
Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach sagte dem Magazin, nach seiner Kenntnis hätten die Terror-Ermittler vor dem jüngsten Fahndungserfolg gerade einmal 20 Prozent des Daten- und Mobilfunkverkehrs der Verdächtigen aufdecken können. Wohl auch deswegen seien, abgesehen von den drei Festnahmen, sieben weitere Terrorverdächtige vorerst entkommen, so Bosbach, ohne dafür allerdings Belege zu nennen.
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