Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

SPD will Moratorium für geplante Online-Durchsuchungen

Weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll abgewartet werden. Die Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger wird immer mehr zum Zankapfel innerhalb der Koalition. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, fordert von der Union, die geplante gesetzliche Regelung "auf Eis zu legen", bis das Bundesverfassungsgericht über ein Landesgesetz entschieden hat, in dem der umstrittene Einsatz erlaubt wird.
/ Andreas Donath
16 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)

Deshalb solle die umstrittene Präventivmaßnahme nicht wie von Bundesinnenminister Schäuble geplant noch vor der Sommerpause 2007 im BKA-Gesetz geregelt werden, schreibt der Spiegel. Unterdessen fordert die Union Aufklärung darüber, wer die politische Verantwortung für die offenbar rechtlich nicht ausreichend geregelte Online-Durchsuchung trägt.

In einer Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums beschlossen die Mitglieder auf Antrag der Union nach Informationen des Spiegel eine vollständige Akteneinsicht rund um die Entstehung einer Dienstvorschrift, die der ehemalige Innen- und heutige Justiz-Staatssekretär Lutz Diwell im Juni 2005 unterzeichnet hatte.

Mit der Anweisung wurde "der heimliche Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel" autorisiert. Unter Berufung auf die Klausel soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nach Angaben des Spiegel unter anderem die Festplatte eines Berliner Islamisten erfolgreich ausspioniert haben. Details dazu sind nicht bekannt.

Schäuble musste die umstrittenen Online-Durchsuchungen stoppen, nachdem bekannt geworden war, dass eine rechtliche Grundlage dazu nicht vorliegt. Das Innenministerium will für die präventive Online-Durchsuchung nun das Grundgesetz ändern. Dazu ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Das Innenministerium schlägt vor, im Artikel 13, der die Unverletzlichkeit der Wohnung regelt, künftig auch "die Datenerhebung mit technischen Mitteln" grundrechtlich abzusichern.

Die höchst umstrittene Technik kam in Deutschland nach bisherigen Erkenntnissen bislang 12 bis 15 Mal zum Einsatz. Nähere Informationen dazu liegen nicht vor.


Relevante Themen