Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Schäuble verbietet Online-Durchsuchungen des Geheimdiensts

Vorübergehende Einstellung des umstrittenen Ermittlungsinstruments. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll nach dem Bekanntwerden der Praxis der Geheimdienste, PC-Durchsuchungen online durchzuführen, nun die Konsequenz gezogen und diese Herangehensweise untersagt haben, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). Wie lange die Aussetzung gilt, wurde nicht bekannt.
/ Andreas Donath
58 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Diesem Schritt war eine massive Kritik aus Kreisen der Opposition, aber auch der SPD vorausgegangen, nachdem die Bundesregierung in einer Sitzung des Innenausschusses zugeben musste, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer "Dienstvorschrift" vom ehemaligen Innenminister Otto Schily (SPD) stattfinden würden.

Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Für diese "verdeckten Online-Durchsuchungen" fehle es an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage, entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31. Januar 2007 (Az StB 18/06).

Schäuble, der bereits ankündigte, notfalls auch die Verfassung ändern zu wollen, wurde selbst von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisiert. Sie lehnte die Methode als unnötig ab.

Die Aussetzung gilt nach FTD-Informationen nur für den Bundesverfassungsschutz. In Nordrhein-Westfalen könnten theoretisch die Landesverfassungsschützer noch Online-Razzien durchführen, da dort im Verfassungsschutzgesetz ein entsprechender Passus vorhanden ist.


Relevante Themen