Regierung: Nur versandte Daten genießen Grundgesetzschutz
Antwort der Bundesregierung auf FDP-Anfrage
Telekommunikationsdaten sind nur Daten, die bereits verschickt worden sind, meint die Bundesregierung. Vorher abgefangene Daten fallen demnach nicht unter den Schutz des Brief- und Fernmeldegeheimnisses des Grundgesetzes.
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage mehrerer FDP-Abgeordneter hervor. Die Abgeordneten hatten wissen wollen, wann ein "Telekommunikationsvorgang in technischer wie rechtlicher Hinsicht genau" beginne.
Nach Ansicht der Regierung beginne "der Schutzbereich des Artikels 10" Grundgesetz erst dann, wenn der Übermittlungsvorgang unumkehrbar eingeleitet" ist. Mit anderen Worten: Erst wenn die Daten abgeschickt wurden, fallen sie unter das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Werden sie jedoch vor dem Verschlüsseln und Verschicken abgefangen, handelt es sich nicht um schützenswerte "Telekommunikationsinhalte". Diese Auffassung hatte die Bundesregierung bereits im November 2007 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP zu "Rechtsstaatlichen Problemen bei der Überwachung der Telekommunikation über das Internet" vertreten.
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Hmm ... wie erkläre ich es ohne zu eindeutig zu werden... Die Frima hat sich rechtlich...
Bei einer normalenHasudurchsuchung bekommt man das aber mit. Gerade wenn...
Wozu gibt es das Fernmeldegeheimnis dann noch, wenn es vor und nach der Zustellung...
ja leider, ich stimme dir zu, solche allmachtsfantasien sind mal wieder typisch, würde...
es heisst ausschliesslich POSTgeheimnis und NICHT TNTgeheimnis PINgeheimnis oder...