Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Das Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG, soll die Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet eindämmen. Seit 1. Januar 2018 sind soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland dazu verpflichtet, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" nach deren Meldung durch Nutzer oder andere Stellen innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.
Bei schwierigen Fällen haben Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube bis zu sieben Tage Zeit, um über die Löschung zu entscheiden. Bei systematischen Defiziten im Beschwerdemanagement drohen hohe Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker befürchten durch diese privatisierte Form der Rechtsdurchsetzung ein Overblocking und eine Beschränkung der Meinungsfreiheit.






























































