Mobilfunkprovider leiten die Vertragsdaten ihrer Kunden ohne Einwilligung an die Schufa weiter. Der Bundesdatenschutzbeauftragte will das nicht mehr hinnehmen.
Verbände können auch ohne Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße klagen. Ein EuGH-Gutachter hält eine solche deutsche Regelung für rechtens.
Update Auch ohne Einwilligung wollen Auskunfteien wie die Schufa die Vertragsdaten von Handynutzern speichern. Das halten Datenschützer für unzulässig.
Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich SPD, Grüne und FDP auf ihren Koalitionsvertrag geeinigt. Es gibt einige positive Überraschungen beim Thema IT-Sicherheit.
Videotürklingeln können rechtlich einwandfrei sein. Aber nicht, wenn die Daten durch die Cloud wandern, wie das bei Amazon, Google und Co häufig der Fall ist.
Update Warum kommen ExpressVPN und Cyberghost auf VPN-Bewertungsseiten so gut weg? Sie gehören alle Kape - das früher Adware-Entwicklungstools bereitgestellt hat.