Baden-Württemberg: Datenschützer skeptisch bei Impfkontrollen durch Polizei

In der Debatte um Impfnachweis-Kontrollen durch die Polizei ist der Datenschutzbeauftragte skeptisch und verweist auf illegale Datenabfragen.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Heißt es bald: Allgemeine Personenkontrolle - einmal den Ausweis und den Impfpass bitte?
Heißt es bald: Allgemeine Personenkontrolle - einmal den Ausweis und den Impfpass bitte? (Bild: Dirk Vorderstraße/CC-BY 2.0)

Die Ermöglichung von Impfkontrollen durch die Polizei muss aus Sicht des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten mit Blick auf sensible Gesundheitsdaten sorgfältig geprüft werden. Dem Polizeivollzugsdienst stünden im Rahmen des Infektionsschutzes bislang grundsätzlich keine Kompetenzen zu, sagte der Sprecher von Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragten Stefan Brink der Deutschen Presse-Agentur (DPA).

Das sei auch sinnvoll, weil nach dem Infektionsschutzgesetz erhobene Daten ausschließlich zu Zwecken des Infektionsschutzes weiterverarbeitet werden dürften. Der Sprecher erinnerte an Fälle, in denen die Polizei zuletzt unzulässigerweise versucht habe, auf in Restaurants erhobene Kontaktdaten zuzugreifen - "obwohl diese ausschließlich nur zur Kontaktnachverfolgung durch Gesundheitsämter verwendet werden dürften".

Insgesamt haben Polizei und Staatsanwaltschaften die Daten aus Corona-Gäste-Listen in mehr als 100 Fällen abgefragt. In mindestens einem Fall wurden dabei über die Luca-App erfasste Daten über ein Gesundheitsamt abgefragt. Insgesamt sind mindestens 500 Personen betroffen. Das Infektionsschutzgesetz verbietet jedoch seit geraumer Zeit eine Verwendung der Daten "zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung", etliche Datenabfragen waren daher rechtswidrig.

Baden-Württemberg prüft Polizeikonrolle von Impfnachweisen

Die baden-württembergische Landesregierung prüft derzeit eine rechtliche Änderung, um der Polizei die Kontrolle von Impfnachweisen zu ermöglichen. Das würde bedeuten, dass Polizistinnen und Polizisten bei einer Kontrolle in der Gastronomie nicht nur den Personalausweis verlangen dürfen, sondern auch die Nachweise, ob jemand geimpft oder genesen ist. Bisher dürfen das nur die Ordnungsämter der Kommunen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte berät das Land in der Frage. "In jedem Fall bedürfte es hierzu ausgearbeiteter normenklarer Regelungen, wenn bis zu 34.000 Beamte des Polizeivollzugsdienstes die Vorlage von Impf- und Testnachweisen kontrollieren sollen", betonte sein Sprecher.

Das Innenministerium verweist darauf, dass die Polizei sowieso schon die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrolliere, etwa die Maskenpflicht. Seit Beginn der Pandemie seien mehr als 2,27 Millionen Personen und 840.000 Fahrzeuge überprüft worden. Dabei wurden laut Ministerium 382.000 Verstöße festgestellt.

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