DSGVO-Anfragen: Amazon-Mitarbeiter wollen ihre Überwachung aufklären
Mit welchen Methoden überwacht Amazon die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter? Das soll nun eine Datenschutzanfrage klären.

Zusammen mit Gewerkschaften und Datenschutzaktivisten wollen Amazon-Mitarbeiter ihre mögliche Überwachung durch das US-Unternehmen aufdecken. Dazu hätten Lagerarbeiter aus Deutschland, Großbritannien, Italien, Polen und der Slowakei Auskunftsersuchen gemäß Artikel 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestellt, teilte die österreichische Datenschutzorganisation Noyb am 14. März 2022 mit. Die Aktion solle "Klarheit über Amazons Umgang mit den personenbezogenen Daten seiner Beschäftigten schaffen", hieß es zur Begründung.
Der Mitteilung zufolge bestätigen interne Dokumente von nationalen Gewerkschaften Amazons Überwachungspraktiken. So würden regelmäßige "Background Checks" durchgeführt und Arbeitnehmer "ständig durch invasive Instrumente kontrolliert, um etwa ihre Arbeitsleistung minutiös zu überwachen". Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi beklagen sich die Beschäftigten darüber, dass jeder Arbeitsschritt getrackt werde.
"Amazon mag einer der größten Konzerne der Welt sein, aber sie können nicht einen Algorithmus mit unseren Daten füttern und dann Leute feuern oder mit unseren Daten machen, was sie wollen. Als Arbeitnehmer haben wir ein Recht auf Privatsphäre und ein Recht darauf, Bescheid zu wissen", sagte Andreas Gangl, Vertrauensperson der deutschen Gewerkschaft Verdi und einer der Arbeiter, der ein Auskunftsersuchen eingereicht hat.
Nach Angaben von Noyb erhalten die Beschäftigten "wenig bis gar keine Informationen über die intensive Überwachung, die ihren Alltag in der Lagerhalle bestimmt". Sie wüssten nicht, welche Informationen zu welchen Zwecken gesammelt und an wen sie weitergegeben würden.
Keine unbeschränkte Auskunft möglich
Artikel 15 der DSGVO regelt das Auskunftsrecht von Betroffenen. Allerdings gilt das Recht nicht schrankenlos: Personenbezogene Daten Dritter oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt. "Der Verantwortliche darf die Auskunft regelmäßig, aber nicht vollständig verweigern, sondern muss beispielsweise die Namen dritter Personen in Dokumenten schwärzen, um ihre Identität nicht zu offenbaren", schreibt der Bundesdatenschutzbeauftragte.
In diesem Zusammenhang spricht Noyb von einer Informations- und Kontrollasymmetrie. "Auf der einen Seite haben wir ein privates Unternehmen, das riesige Mengen an persönlichen Daten sammelt, und auf der anderen Seite haben wir Einzelpersonen, die in der Zwickmühle stecken und wirtschaftlich von ihren Arbeitsplätzen abhängig sind. Wir versuchen, dieses Ungleichgewicht durch koordinierte Auskunftsersuchen zu beseitigen", sagte Datenschutzjurist Stefano Rossetti.
Amazon selbst hat entsprechende Vorwürfe in der Vergangenheit regelmäßig zurückgewiesen. "Wie alle Unternehmen haben auch wir Erwartungen hinsichtlich der Leistung unserer Mitarbeiter - dies allerdings ausschließlich mit Blick auf die operative Planbarkeit der Einhaltung unserer Kundenversprechen. Hierbei wird insbesondere auch die durchschnittliche Leistung der Belegschaft selbst berücksichtigt. Es gibt auch keine 'Überwachung von Mitarbeitern durch Vorgesetzte'", teilte das Unternehmen im vergangenen Jahr auf Anfrage von Golem.de mit.
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