Deutsche Gerichte auch für ausländische Volksverhetzung zuständig. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs können nun auch diejenigen, die auf ausländischen Servern eigene, volksverhetzende Inhalte anbieten, zur Rechenschaft gezogen werden, wenn diese Internetnutzern in Deutschland zugänglich sind. Wer das Internet also in Zukunft - unabhängig vom Serverstandort - zur Verbreitung von volksverhetzenden Inhalten nutzt, kann damit in Deutschland verklagt werden und unterliegt deutscher Rechtsprechung.