T-Online streicht Zwangsvertragslaufzeit von ISDN-Flatrate
Künftig sechs Tage Kündigungsfrist – alte Verträge nicht betroffen. Wer ab sofort eine ISDN- und Analog-Flatrate bei T-Online bestellt, wird nicht mehr mit einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr behelligt. Künftig kann man den Vertrag innerhalb von sechs Tagen kündigen.
Die DSL-Flatrate ist von den neuen AGBs allerdings nicht betroffen. Genauso wenig können sich Kunden, die vor dem 11. Dezember 2000 eine T-Online-Flatrate abgeschlossen haben, auf die neuen AGBs und Leistungsbeschreibungen berufen, die seit diesem Tag gelten.
In den Leistungsbeschreibungen zur ISDN- und Analog-Flatrate T-Online flat heißt es: Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Werktage. Die T-DSL-Flatrate hat weiterhin eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.
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