In Sachen Datentransfer in die USA hebt Microsoft nach Verhandlungen mit der baden-württembergischen Datenschutzaufsicht das Datenschutzniveau deutlich an.
Auf der Basis neuer Standardvertragsklauseln soll der Datentransfer in die USA wieder funktionieren. Ob der Vorschlag der EU-Kommission ausreicht, ist unklar.
Die USA haben durchgesetzt, dass Beijing Kunlun Technology die beliebte Dating App Grindr verkaufen musste. Es gab jedoch tatsächlich schwere Datenschutzverstöße.
Dating-Apps wie Tinder, Okcupid oder Grindr teilen zum Teil intimste Daten, bis hin zu sexuellen Vorlieben oder Drogenkonsum, mit Tracking-Unternehmen, wie eine Untersuchung des norwegischen Verbraucherschutzverbandes belegt. Gegen eine der untersuchten Apps wurde Beschwerde eingereicht.
Das Instrument der Standardvertragsklauseln, mit dem Daten europäischer Nutzer in Drittländer wie die USA übertragen werden dürfen, sei zwar prinzipiell gültig, meint der EuGH-Topjurist Henrik Saugmandsgaard Øe in der Causa Schrems; trotzdem könne Facebook dazu verdonnert werden, darauf gestützte Übermittlungen zu unterlassen.
In Frankreich ist die erste hohe Strafe gemäß der Datenschutz-Grundverordnung verhängt worden - gegen Google. Angestoßen hat das Verfahren der Datenschützer Max Schrems.
Nur wer der Datenverarbeitung vollständig zustimmt, darf den Dienst auch weiter nutzen - so haben sich das die großen Internetunternehmen vorgestellt. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems sieht das anders. Die von ihm gegründete Organisation Noyb hat Beschwerde gegen Google sowie Facebook und dessen Dienste Instagram und Whatsapp nach der DSGVO eingereicht.
Kaum jemand liest die AGB von Facebook und nur wenige wissen, welche Daten geteilt werden. Das bestätigt eine neue Umfrage. Selbst schuld? Oder braucht es mehr Regulierung?
"So privat, wie du es willst": Das ist der Slogan einer neuen Kampagne, mit der Facebook seine Nutzer für Datenschutz sensibilisieren möchte. Im Laufe des Jahres soll es einen neuen zentralen Privatsphäre-Bereich geben.
Golem-Wochenrückblick Wir unterhalten uns ausgiebig mit digitalen Assistenten und die Parteien reden endlich über eine Koalition und entdecken dabei die Digitalisierung. Derweil geht's in der Raumfahrt so richtig ab.
Europaweite Sammelklagen gegen Facebook sind nicht zulässig. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems darf nur in eigenem Namen gegen das soziale Netzwerk juristisch vorgehen. Dennoch sieht er das EuGH-Urteil als wichtigen Teilerfolg.
Max Schrems ist der Mann, den Datensammler wie Facebook vor Gericht fürchten. Nun sucht sein Projekt Noyb - "none of your business" - neue Kläger gegen Konzerne.
Nach dem Ende des Safe-Harbor-Abkommens haben Firmen wie Facebook ihre Nutzerdaten auf einer anderen rechtlichen Grundlage in die USA übermittelt. Darüber soll nun ebenfalls der EuGH entscheiden.
Sind europaweite Sammelklagen wegen Datenschutzverstößen erlaubt? Nun soll der EuGH entscheiden, ob der Österreicher Max Schrems in Wien gegen Facebook klagen darf.
Update Der umstrittene Privacy Shield ist in Kraft getreten. Kritiker sehen keinen nennenswerten Fortschritt im Vergleich zum Safe-Harbor-Abkommen. Es könnte wieder zu Klagen kommen.
Der Streit zwischen Max Schrems und Facebook hat schon zur Abschaffung des Safe-Harbor-Abkommens geführt, jetzt wird die US-Regierung offenbar nervös. Sie möchte nun in dem Verfahren mitreden - und Missverständnisse aufklären.
Mehrere Unternehmen müssen Strafen zahlen, weil sie ihren Datentransfer in die USA noch über das Safe-Harbor-Abkommen abgewickelt haben. Noch sind die Strafen moderat - künftige Sünder könnten aber mit bis zu 300.000 Euro bestraft werden.
Nach dem Aus des Safe-Harbor-Abkommens hatten US-Firmen schnell eine Alternative gefunden. Nun könnte Facebooks Datentransfer in die USA erneut vom EuGH geprüft werden.
Nach dem Ende von Safe Harbor wollte die EU eigentlich einen besseren Datenschutz durchsetzen. Doch die USA weisen lediglich darauf hin, dass ihre Überwachung von EU-Bürgern ohnehin legal ist. Zumindest nach den eigenen Gesetzen.
Noch gibt es keinen Text, aber die Grundzüge des künftigen Datenaustausches mit den USA stehen fest. Netzaktivisten kritisieren den neuen Privatsphären-Schild aber schon als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
Update Eine Einigung über das umstrittene Safe-Harbor-Abkommen zum Stichtag 31. Januar hat die EU-Kommission verfehlt. Es sei nicht leicht, den EU-Bürgern einen angemessenen Schutz ihrer Daten in den USA zu garantieren, sagte nun die Justizkommissarin.
Die Zukunft des transatlantischen Datenaustauschs ist unklar. Eigentlich muss bis Ende Januar ein verbindliches Safe-Harbor-Nachfolgeabkommen gefunden werden - doch die Verhandlungen gehen offenbar kaum voran. Unternehmen zeigen sich besorgt.
IMHO Die hartnäckige Position des EU-Parlaments in den Verhandlungen hat sich ausgezahlt. Datenschutz in der Europäischen Union kann künftig durchgesetzt werden. Das sollte aber nicht zum leichtsinnigen Umgang mit den eigenen Daten verleiten.
Die Speicherpraxis von Facebook wird von der irischen Datenschutzbehörde untersucht: Das hat der Aktivist Max Schrems mit seiner Klage vor dem EuGH erreicht. Mit einem anderen Angriff auf das soziale Netzwerk war er gestern nicht ganz so erfolgreich.
Das Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Konsequenzen für die Internetwirtschaft, so viel ist klar. Doch wie genau es sich auswirken wird, ist auch für Experten noch nicht absehbar. Facebook will aber nicht betroffen sein.
Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Das Urteil könnte vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen in der EU Probleme verursachen.
Schon in der kommenden Woche fällt der EuGH sein Urteil im Verfahren gegen Facebook. Da wollen die USA noch schnell der Meinung widersprechen, ihr Land sei wegen der NSA kein sicherer Hafen für Daten.
Großer Erfolg für den Facebook-Kritiker Max Schrems: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA für ungültig - eine Ohrfeige für die EU-Kommission.
Mattels sprechende Barbie, der Bundesnachrichtendienst und Amazon gleich zweimal: Sie alle erhalten den Big Brother Award 2015 für einen allzu laxen Umgang mit persönlichen Daten. Den Publikumspreis bekamen Thomas de Maizière und Hans-Peter Friedrich.
Der Streit um mögliche Datenschutzverstöße durch Facebook ist am Donnerstag in Österreich vor Gericht gegangen. Facebook sieht das Wiener Landgericht nicht als zuständig an. Der Jurist Max Schrems hatte die Klage eingereicht.
Der Europäische Gerichtshof befasst sich von Dienstag an mit dem Schutz von Facebook-Daten in den USA. Hintergrund ist eine Klage des Österreichers Max Schrems.
Wie kein anderes EU-Mitglied versucht Deutschland, die Großreform des europäischen Datenschutzes wirtschaftsfreundlicher zu gestalten. Das belegen vertrauliche Dokumente.
Jahrelang hat der Österreicher Max Schrems Facebook mit Beschwerden wegen dessen Datenschutzbestimmungen überhäuft. Jetzt macht er Ernst - und reicht gemeinsam mit tausenden Unterstützern eine Sammelklage ein.
Irlands oberstes Gericht hat die von der Studentengruppe Europe versus Facebook angestrengte Datenschutzbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.
Das oberste Gericht Irlands soll entscheiden, ob die irische Datenschutzbehörde eine Beschwerde der Studentengruppe Europe versus Facebook zu Unrecht abgewiesen hat. Die Gruppe will verhindern, dass Facebook europäische Nutzerdaten in die USA exportiert.