Zwangszustimmung: Erste Klage nach DSGVO gegen Google und Facebook
Nur wer der Datenverarbeitung vollständig zustimmt, darf den Dienst auch weiter nutzen - so haben sich das die großen Internetunternehmen vorgestellt. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems sieht das anders. Die von ihm gegründete Organisation Noyb hat Beschwerde gegen Google sowie Facebook und dessen Dienste Instagram und Whatsapp nach der DSGVO eingereicht.

Erste Anzeigen nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die Datenschutzinitiative Noyb hat Beschwerden gegen Facebook, Instagram und Whatsapp sowie Google wegen Android eingelegt. Die Beschwerden wurden am Tag des Inkrafttretens der DSGVO bei unterschiedlichen Behörden eingereicht.
Noyb (von: None of your Business) kritisiert, dass die genannten Unternehmen von ihren Nutzern die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten erzwungen hätten. Facebook habe sogar Konten von Nutzern gesperrt, die die Zustimmung nicht geben wollten. Das sei keine freie Wahl, sondern erinnere an Wahlen in Nordkorea, sagte Noyb-Gründer Max Schrems. Laut DSGVO ist es nicht zulässig, die Nutzung eines Dienstes von der Zustimmung zur Datennutzung abhängig zu machen.
Noyb hat die Beschwerden bei verschiedenen Behörden eingereicht: gegen Google bei der französischen nationalen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL), gegen Instagram bei der Data Protection Authority (DPA) in Belgien. Mit Facebook wird sich die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) befassen; und Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, wird sich mit Whatsapp beschäftigen. Mit der Datenweitergabe von Whatsapp an Facebook befasst sich Caspar bereits.
Als Strafrahmen hat Noyb vier Prozent des weltweiten Umsatzes der betroffenen Unternehmen angesetzt: Bei Google sind das 3,7 Milliarden Euro, bei Facebook und dessen Diensten Instagram und Whatsapp jeweils 1,3 Milliarden Euro. Diesen Strafrahmen setzt die DSGVO an. Die Noyb will testen, ob das auch ernst genommen wird. Die Organisation erwartet jedoch, dass die Gerichte in den vier Fällen keine Höchststrafen verhängen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Wie schon erwähnt. Der Verzicht auf das Produkt ist nicht ohne weiteres in Einklang mit...
1. Die Logfiles, aber das weißt du bestimmt, werden aber z. T. aus rein technischen...
Hiermit werfe ich den Golemschen die "Bearbeitung" meines Beitrages vor.
Wenn das inhaltlich so angegeben wird verstößt es gegen die DSGVO. Beschwerde bei einer...